DILL-NEWSLETTER 08/2025: Möglichkeiten bei der Kinderbetreuung
Finanzielle Hilfe vom Staat – und vom Chef

Die Kinderbetreuung kann viel Geld kosten. Allerdings stehen Eltern nicht alleine da. So hilft der Staat mit zahlreichen Unterstützungsleistungen und Freibeträgen. Und auch der Arbeitgeber kann Zuschüsse gewähren, sogar steuerfrei. Knifflig wird es bei den Großeltern: Zwar lässt sich selbst ihre Hilfe steuerlich geltend machen – aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.





Vermieter von Sondereigentum, die zur Umsatzsteuer optiert haben, können in der Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung des Verwalters übernehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof klar gestellt.
