DILL-NEWSLETTER 02/2025: Sozialversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer
Ohne komplette Rechtsmacht droht Beitragsärger

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem aktuellen Urteil die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern weiter konkretisiert. Wer nicht die Rechtsmacht besitzt, unliebsame Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern, gilt als abhängig beschäftigt – mit möglicherweise teuren Konsequenzen.







