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Schenken und Erben wird teurer

DILL-NEWSLETTER 01/2023: Höhere steuerliche Bewertung von Immobilien

Schenken und Erben wird teurer

Immobilien: Schenken und Erben wird teurerDurch das zum Jahresanfang in Kraft getretene Jahressteuergesetz gelten neue Regeln bei der Besteuerung von verschenkten oder vererbten Immobilien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Es verlangte, dass die Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen soll.

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Macht ein Einspruch jetzt Sinn?

DILL-NEWSLETTER 12/2022: Bei ungünstigem oder unklarem Grundsteuerwert- und -messbescheid

Macht ein Einspruch jetzt Sinn?

Macht ein Einspruch bei einem ungünstigem oder unklarem Grundsteuerwert- und -messbescheid Sinn?Wer seine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben hat, könnte vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid zugeschickt bekommen haben. Wenn dem Haus- und Grundeigentümer die Werte hierin zu hoch oder anderweitig unschlüssig vorkommen, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

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So will der Staat die Inflation ausgleichen

DILL-NEWSLETTER 12/2022: Abbau der kalten Progression und Unterstützung für Familien

So will der Staat die Inflation ausgleichen

Inflationsausgleichgesetz: Abbau der kalten Progression und Unterstützung für FamilienDer Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der so genannten kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, dem auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Unter anderem wird damit das Kindergeld erhöht.

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Einige positive Überraschungen

DILL-NEWSLETTER 12/2022: Bundestag beschließt Jahressteuergesetz – der Bundesrat hat noch Zweifel

Einige positive Überraschungen

Jahressteuergesetz: Einige positive ÜberraschungenDer Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit einher gehen eine Reihe von teils überraschenden steuerlichen Verbesserungen ab dem kommenden Jahr, etwa zum Thema Arbeitszimmer und kleine Photovoltaik-Anlagen. Gleichzeitig enthält das Gesetz aber auch eine Änderung der Bewertung von Immobilien, die negative Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben könnte. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – und einige Länder sehen an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf.

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Jetzt schon an die Steuererklärung 2023 denken!

DILL-NEWSLETTER 11/2022: Tipps zur Reduzierung der Einkommensteuer

Jetzt schon an die nächste Steuererklärung denken!

Jetzt schon an die Steuererklärung 2023 denken!Wer eine Steuererklärung abgibt, kann laut Bund der Steuerzahler im Schnitt mit einer Erstattung von 1.051 Euro rechnen. Denn hier lassen sich steuermindernde Ausgaben geltend machen. Bevor nun das „alte“ Jahr 2022 zu Ende geht, lohnt es sich daher, über bestimmte Punkte nachzudenken, welche die Einkommensteuerbelastung senken können.

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