DILL-NEWSLETTER 07/2023: Vereinfachungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen
Weitere Steuervorteile für Sonnenstrom
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt weitere gute Nachrichten für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Es stellt klar, dass unter bestimmten Bedingungen auf steuerliche Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichtet werden kann. Außerdem hat sich die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zur Entnahme von Altanlagen aus dem Unternehmensvermögen geäußert.