Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Vermögensübergang möglichst ohne das Finanzamt

DILL-NEWSLETTER 05/2023: Erben und Verschenken

Vermögensübergang möglichst ohne das Finanzamt

Vermögensübergang möglichst ohne das FinanzamtViele Menschen zögern, ihr Vermögen frühzeitig an die nächste Generation zu geben – obwohl es aus steuerlicher Sicht oft sinnvoll ist, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu übertragen. Denn dank Freibeträgen, Nießbrauch, Versorgungsleistungen & Co. lässt sich der Zugriff des Finanzamts minimieren.

Weiterlesen

Ohne Sofort-Hilfe keine Steuerermäßigung

DILL-NEWSLETTER 05/2023: Kosten für ein Hausnotrufsystem

Ohne Sofort-Hilfe keine Steuerermäßigung

Ohne Sofort-Hilfe keine SteuerermäßigungIn der Regel können die Kosten für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend gemacht werden. Dabei kommt es aber auf die technische Ausgestaltung des Systems an, wie jetzt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) deutlich macht.

Weiterlesen

Steuer-Möglichkeiten beim Jobticket

DILL-NEWSLETTER 05/2023: Wenn der Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket zahlt

Steuer-Möglichkeiten beim Jobticket

Steuer-Möglichkeiten beim JobticketAnfang Mai ging das 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket an den Start. Dadurch ist in vielen Fällen das Jobticket preiswerter geworden. Das macht es sowohl für Arbeitnehmer (als günstige Möglichkeit, den ÖPNV zu nutzen) als auch für Arbeitgeber (als Lohnschmankerl für die Beschäftigten) noch attraktiver. Zur Nutzung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Weiterlesen

Zweifel am Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer

DILL-NEWSLETTER 04/2023: Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden

Zweifel am Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer

Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden: Zweifel am Nachweis einer kürzeren tatsächlichen NutzungsdauerIn der Regel liegen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei Immobilien je nach Baujahr bestimmte gesetzlich festgelegte Fristen zugrunde. Käufer haben allerdings die Möglichkeit, eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen und damit den jährlichen AfA-Satz zu erhöhen. Dabei hatte der Bundesfinanzhof bereits 2021 für eine deutliche Erleichterung gesorgt. Darauf hatte das Bundesfinanzministerium mit einem ausführlichen Schreiben reagiert – doch die hierin festgehaltenen Regeln stehen schon wieder in Frage.

Weiterlesen

Bundesfinanzhof verdirbt Ex den Valentinstag

DILL-NEWSLETTER 04/2023: Hausverkauf nach Ehescheidung

Bundesfinanzhof verdirbt Ex den Valentinstag

Zwei Menschen streiten sich um ein MiniaturhausDie Scheidung einer Ehe hat in aller Regel auch materielle Folgen. So muss etwa das gemeinsame Vermögen getrennt werden. Im Fall einer Immobilie ist das nicht ganz einfach – zumal wenn das Finanzamt noch mitmischt…

Weiterlesen