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So viel Sparpotenzial steckt im Koalitionsvertrag

DILL-NEWSLETTER 04/2025: Steuerliche und bürokratische Entlastungen geplant

So viel Sparpotenzial steckt im Koalitionsvertrag

Neue Hausherren: So viel Sparpotenzial steckt im Koalitionsvertrag.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält auch eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen. Diese betreffen gleichermaßen Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer. Zudem wollen die Koalitionäre die Bürokratie spürbar entrümpeln.

„Der Koalitionsvertrag enthält einige interessante Vorschläge mit echtem Steuersparpotenzial, bleibt aber an vielen Stellen recht vage“, lautet der erste Eindruck von Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Der Steuerexperte hat sich vor allem die geplanten steuerlichen Maßnahmen näher angeschaut.

Im Folgenden ein Überblick zu den wichtigsten geplanten Neuregelungen…

…für Unternehmen bzw. für die Wirtschaft:

  • Einführung eines so genannten Investitions-Boosters in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen (also etwa Maschinen, Geräte und Fahrzeuge) von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027.
  • Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 1. Januar 2028.
  • Verbesserung des so genannten Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. „Von diesen Maßnahmen würden insbesondere Personengesellschaften profitieren“, erklärt Steuerberater Dill.
  • Prüfung, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
  • Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280 Prozent, auch um Scheinsitzverlegungen von Unternehmen in Gewerbesteuer-Oasen zu verhindern.
  • Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß (in einem ersten Schritt um mindestens fünf Cent pro kWh) und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte.
  • Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent (zum 1. Januar 2026).
  • Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.
  • Festhalten an der Mindeststeuer für große Konzerne. „Zugleich will die Koalition aber sicherstellen, dass hieraus keine Benachteiligung für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb resultieren“, so Wolfgang Dill.
  • Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell.
  • Verzicht auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons in Geschäften.
  • Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro soll ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
  • Unterstützung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene.

…für Arbeitnehmer / Steuerpflichtige

  • Absenkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen (zur Mitte der Legislatur).
  • Schrittweise Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld. „So soll bei der Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgen“, sagt der Limburger Steuerexperte Dill.
  • Verbesserung der finanziellen Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags.
  • Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
  • Dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
  • Schaffung steuerlicher Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Dazu sollen unter anderem Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Für Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreichen und freiwillig weiterarbeiten, soll das Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben.
  • Einführung einer steuerlichen Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit. „Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten“, erläutert Steuerberater Dill mit Blick auf den Koalitionsvertrag.
  • Prüfung eines jährlichen Familienbudgets für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen, das digital zugänglich sein soll. Das soll Familien helfen, den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung besser zu bewältigen.
  • Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen.
  • Prüfung einer Arbeitstagepauschale, in der die Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst sind.
  • Vereinfachung der Besteuerung von Rentnern und eine weitestmögliche Entlastung bei deren Erklärungspflichten.

… Maßnahmen im Bereich Energie und E-Mobilität

  • Die Kosten für energetische Sanierungen geerbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
  • Von der oben genannten Absenkung der Stromsteuer und Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte profitieren auch alle Verbraucher.
  • Steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
  • Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
  • Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
  • Auflage eines Programms für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.
  • Befreiung emissionsfreier Lkws von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus.

Dokumentationspflichten abbauen, Steuerbürokratie reduzieren

„Neben steuerlichen Lasten haben Unternehmen und gerade Selbstständige aber oft auch mit einer überbordenden Bürokratie zu kämpfen“, weiß Steuerberater Dill. Hier will die Koalition ebenfalls handeln. Um immerhin 25 Prozent oder umgerechnet rund 16 Milliarden Euro sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sinken. Den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung will die Koalition um mindestens 10 Milliarden Euro reduzieren

Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ sollen noch bis Ende 2025 – vor allem mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen – die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft sowie der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden.

Ende des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes?

Zudem kündigt die Koalition die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an. An seine Stelle soll ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung treten, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.

Flexiblere Rahmenbedingungen für Mittelstand und Handwerk

Darüber hinaus möchte die Koalition unter anderem den Mittelstand und das Handwerk mit flexibleren gesetzlichen Rahmenbedingungen, einfacheren Vergabeverfahren und schnelleren Genehmigungsprozessen unterstützen. Außerdem strebt sie den Abbau von Dokumentationspflichten sowie vereinfachte Normen und Standards an. Gleichzeitig wird im Koalitionsvertrag ein Moratorium von mindestens zwei Jahren für neue rechtliche Statistikpflichten angekündigt. In diesem Zeitraum will die schwarz-rote Koalition alle Statistikpflichten auf den Prüfstand stellen.

KI in der Finanzverwaltung

Eine stärkere Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) sollen die Finanzverwaltung stärken. Damit einher geht eine schrittweise Verpflichtung zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen. Für einfache Steuerfälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. Ziel ist es außerdem, Körperschaften und Personengesellschaften sukzessive auf die Selbstveranlagung umzustellen.

Stärkung des Gemeinnützigkeitsrechts

„Eine wichtige Rolle misst die Koalition erfreulicherweise dem Ehrenamt zu“, nimmt Steuerberater Dill wohlwollend zur Kenntnis. Auch hierzu enthält der Koalitionsvertrag einige Maßnahmen, zum Beispiel:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro.
  • Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke.
  • Ausnahme beim Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro.
  • Wegfall der Verpflichtung zur Sphärenaufteilung (für die Feststellung ob die Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen), wenn die gemeinnützige Körperschaft aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr erzielt.

Dem Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ müssen noch alle drei Parteien offiziell zustimmen. „Anschließend bleibt abzuwarten, was davon im normalen Politikbetrieb der anstehenden 21. Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt wird oder wo es bei reinen Absichtserklärungen bleibt“, resümiert Steuerberater Dill.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie eine Verschiebung weniger drängender Investitionen!

Noch ist völlig unklar, ob und wann die genannten Maßnahmen in Kraft treten. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, bei weniger drängenden Investitionen erst einmal abzuwarten, ob hierfür künftig eventuell eine steuerliche Begünstigung in Kraft treten wird. Wir klären gerne mit Ihnen, ob es nicht auch andere steuerlich attraktive Möglichkeiten gibt: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: rh2010 / AdobeStock