DILL-NEWSLETTER 01/2026: Ladestrom vom Arbeitgeber
Steuerbefreiung bleibt, Pauschale fällt weg

Die Finanzverwaltung hat die lohn- und einkommensteuerliche Behandlung von Ladestrom neu gefasst. Das Aufladen beim Arbeitgeber ist zwar weiterhin begünstigt. Für das Laden von Dienstwagen zu Hause gelten nun aber strengere Nachweis- und Abrechnungsregeln.







