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Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssen

DILL-NEWSLETTER 11/2023: Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssen

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro – mit Auswirkungen auf Minijobs

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro – mit Auswirkungen auf Minijobs: Worauf Arbeitgeber im neuen Jahr rund um die geringfügige Beschäftigung achten müssenAb dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn laut Beschluss der Bundesregierung auf 12,41 Euro brutto pro Stunde (aktuell 12 Euro). Diese Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück. Die geplante Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs, erklärt die Minijob-Zentrale. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob orientiert sich nämlich am Mindestlohn.

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Neue Gesetzeslage für inländische B2B-Umsätze

DILL-NEWSLETTER 10/2023: Neue Gesetzeslage für inländische B2B-Umsätze

Die eRechnung wird zur Pflicht

Neue Gesetzeslage für inländische B2B-UmsätzeViele Unternehmen arbeiten schon mit elektronischen Rechnungen – bald werden sie zur Pflicht. Dies gilt zumindest für inländische Umsätze im B2B-Bereich, also für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium hat bereits vor Abschluss des dazugehörigen Gesetzgebungsverfahrens einige Hinweise zur eRechnung gegeben.

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Auswärtstätigkeit im Job

DILL-NEWSLETTER 10/2023: Auswärtstätigkeit im Job

Das darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten

Auswärtstätigkeit im Job: Das darf der Arbeitgeber steuerfrei erstattenWenn Arbeitnehmer auf Dienstreise gehen, fallen dabei natürlich bestimmte Kosten an. Die Frage ist dann: Welche Aufwendungen darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?

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Im vergangenen Jahr keine Energiepreispauschale erhalten?

DILL-NEWSLETTER 10/2023: Im vergangenen Jahr keine Energiepreispauschale erhalten?

Das Finanzamt macht den Härteausgleich

Energiepreispauschale: Das Finanzamt macht den HärteausgleichZur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten gab es im Jahr 2022 die steuerpflichtige (aber sozialversicherungsfreie) Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Ausbezahlt wurde diese an Arbeitnehmer in der Regel durch deren Arbeitgeber zum Stichtag 1. September 2022. Wer sie damals nicht erhalten hat, muss nicht zwangsläufig leer ausgehen.

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Streit um die Befreiung von der Erbschaftsteuer

DILL-NEWSLETTER 09/2023: Streit um die Befreiung von der Erbschaftsteuer

Ein Familienheim auf mehreren Flurstücken?

Streit um die Befreiung von der ErbschaftsteuerDas Erbe einer vom Erblasser selbstbewohnten Immobilie bleibt unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Nun kommt es aber abgesehen von klar einzuordnenden Sachverhalten im Alltag schon gelegentlich zu kuriosen Sonderfällen. Um einen solchen ging es in einem Streit vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.

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