DILL-NEWSLETTER 05/2025: Koalition hält am Zuschlag fest – Bundesverfassungsgericht bestätigt Mehrbedarf
Nur Besserverdiener zahlen noch den „Soli“

Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Für höhere Einkommen bleibt der Zuschlag allerdings bestehen. Die Erhebung in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß – und auch die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will am „Soli“ festhalten.