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Koalition hält am Zuschlag fest – Bundesverfassungsgericht bestätigt Mehrbedarf

DILL-NEWSLETTER 05/2025: Koalition hält am Zuschlag fest – Bundesverfassungsgericht bestätigt Mehrbedarf

Nur Besserverdiener zahlen noch den „Soli“

Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag bzw. Soli mehr.

Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Für höhere Einkommen bleibt der Zuschlag allerdings bestehen. Die Erhebung in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß – und auch die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will am „Soli“ festhalten.

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E-Rechnungspflicht und Kleinunternehmer

DILL-NEWSLETTER 04/2025: E-Rechnungspflicht und Kleinunternehmer

Steuerberater-Verband fordert Klarstellung

E-Rechnungspflicht und Kleinunternehmer

Zu Beginn des Jahres traten für Kleinunternehmer geänderte Regeln in Kraft. In einem Schreiben aus dem März hatte das Bundesfinanzministerium einerseits Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht klar ausgenommen. Andererseits sah es sie dann aber teilweise doch in der Pflicht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert nun eine Klarstellung.

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Aufgepasst bei der Erbschaftsausschlagung!

DILL-NEWSLETTER 04/2025: Überschuldeter Nachlass

Aufgepasst bei der Erbschaftsausschlagung!

Überschuldeter Nachlass: Aufgepasst bei der Erbschaftsausschlagung!

Es ist nicht immer vorteilhaft, ein Erbe anzunehmen. Schließlich haftet der Erbe auch für mit dem Nachlass verbundene Schulden. Zwei aktuelle Urteile befassen sich mit der Frage, was passiert, wenn der designierte Erbe einem Irrtum bezüglich des Nachlasses aufsitzt.

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So viel Sparpotenzial steckt im Koalitionsvertrag

DILL-NEWSLETTER 04/2025: Steuerliche und bürokratische Entlastungen geplant

So viel Sparpotenzial steckt im Koalitionsvertrag

Neue Hausherren: So viel Sparpotenzial steckt im Koalitionsvertrag.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält auch eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen. Diese betreffen gleichermaßen Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer. Zudem wollen die Koalitionäre die Bürokratie spürbar entrümpeln.

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Höherer Abzug für Kinderbetreuungskosten: Wie Eltern künftig noch mehr Steuern sparen können

DILL-NEWSLETTER 03/2025: Höherer Abzug für Kinderbetreuungskosten

Wie Eltern künftig noch mehr Steuern sparen können

Höherer Abzug für Kinderbetreuungskosten: Wie Eltern künftig noch mehr Steuern sparen können

Ob Kindergarten, Tagesmutter oder beaufsichtigte Spielgruppe – Betreuungsleistungen für Kinder gehen ins Geld. Aber: Eltern können diese Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Damit lässt sich eine kräftige Ersparnis bei der Einkommensteuer erzielen – die ab diesem Jahr sogar noch höher ausfallen kann.

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