DILL-NEWSLETTER 09/2024: Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
Aufaddieren allein reicht nicht aus

Selbstständige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Dazu müssen sie einzelne Kostenpositionen mit Belegen nachweisen können. Nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Finanzgerichts reicht hier reines Aufaddieren der Kosten nicht aus. Infolge dessen schaut das Finanzamt hier eventuell in Zukunft noch genauer hin.