DILL-NEWSLETTER 08/2025: Einkommensteuerliche Behandlung von Kryptowerten
Auch ein Tauschgeschäft ist steuerbar

Der Verkauf von Kryptowährungen stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Dementsprechend müssen Gewinne nach den gesetzlichen Regeln versteuert werden. Das gilt auch für Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen, stellte das Finanzgericht Nürnberg klar – und ließ sich von der ausführlichen Gegenargumentation des Klägers nicht überzeugen.






Vermieter von Sondereigentum, die zur Umsatzsteuer optiert haben, können in der Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung des Verwalters übernehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof klar gestellt.