NEWSLETTER 2/2016: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Die Zettelwirtschaft soll ein Ende haben
Hat der alljährliche Papierkrieg bei der Steuererklärung bald ein Ende? Ab 2017 soll es gemäß eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung diverse Erleichterungen geben. Und wer bei seiner Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat dann sogar noch länger Zeit hierfür als bisher schon.




Bei Betriebsveranstaltungen gilt bereits seit 2015 ein Freibetrag von 110 Euro für die Aufwendungen pro teilnehmendem Arbeitnehmer. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die Finanzbehörden noch einmal klar gestellt, wie die neuen Regeln zum Freibetrag genau anzuwenden sind. Demnach müssen Arbeitgeber gut rechnen können, um den Steuervorteil nicht zu verspielen.
Dass die Beiträge zur Sozialversicherung auch 2016 zu Jahresbeginn wieder gestiegen sind, ist keine große Überraschung. Schließlich verlief die Lohnentwicklung hierzulande zuletzt weiter positiv. Ein wenig überraschend kommt aber der überdurchschnittliche Anstieg in den neuen Bundesländern.
Bei der Stellung einer Rechnung kommt es für Unternehmen nicht nur auf die Richtigkeit des Betrags an. Die Rechnung muss auch einige Mindestangaben enthalten. Und wer sie als Leistungsempfänger nicht ganz genau daraufhin prüft, riskiert den Vorsteuerabzug, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zum Thema Postfach belegt.
Die Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer (und unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens) besteuert werden. Das kann je nach Einkommenshöhe gegenüber dem sonst üblichen Abgeltungssteuersatz für Kapitalerträge in Höhe von 25% vorteilhaft sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) erleichtert mit einem aktuellen Urteil das Wahlrecht.