DILL-NEWSLETTER 7/2017: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Der Fiskus beteiligt sich am Schlüsseldienst

Die Tür fällt versehentlich ins Schloss und man selbst steht draußen, natürlich ohne Schlüssel – ein Klassiker. Wer sich selbst schon einmal versehentlich ausgesperrt hat, weiß wie teuer es nun werden kann. Ein Schlüsseldienst lässt sich seine Dienste oft fürstlich bezahlen. Immerhin: Die Kosten können als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden.





Gerade Existenzgründer stehen bei der Finanzierung ihrer dringend benötigten Wirtschaftsgüter oft vor großen Herausforderungen. Hilfreich kann hier der so genannte Investitionsabzugsbetrag (IAB) sein. Doch ausgerechnet jungen Unternehmen wird die Inanspruchnahme schwer gemacht. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.
