NEWSLETTER 5/2015: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge auf den Grundlohn
Zuschläge für besondere Arbeitszeiten sind nur begrenzt steuerfrei
In vielen Branchen müssen Arbeitnehmer auch nachts oder sonn- und feiertags „schaffen gehen“. Dafür zahlen ihnen die Arbeitgeber häufig Lohnzuschläge. Diese bleiben in der Regel steuerfrei – aber nur, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.