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Außergewöhnliche Belastungen: Das Finanzamt darf bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen nicht zu kleinlich sein

NEWSLETTER 5/2015: Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen: Finanzamt darf nicht zu kleinlich sein


Außergewöhnliche Belastungen: Das Finanzamt darf bei behindertengerechten Umbaumaßnahmen nicht zu kleinlich seinImmer wieder sehen sich Eigenheimbesitzer durch einen Schicksalsschlag oder eine Erkrankung dazu gezwungen, ihre vier Wänden behindertengerecht umzubauen. Immerhin erhalten sie in diesem Fall vom Fiskus finanzielle Unterstützung. Sie können die Kosten für die Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Nur kommt es dabei leider auch immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt. Das feilscht in manchen Fällen um jeden Cent. Ganz so kleinlich sehen das die meisten Richter in Deutschland aber zum Glück nicht, wie jetzt wieder ein aktueller Fall zeigt.

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Gewinnausschüttung oder Darlehen einer GmbH?

NEWSLETTER 4/2015: Darlehen einer GmbH an einen Gesellschafter

Ein zu niedriger Zins ruft das Finanzamt auf den Plan


Darlehen einer GmbH an einen GesellschafterIm Prinzip ist es ja ein Grund zur Freude: Eine GmbH arbeitet wirtschaftlich ausgesprochen erfolgreich, die Gewinne sprudeln. Für Mehrheitsgesellschafter, die einen Teil der freien Mittel für sich privat nutzen möchten (beispielsweise zum Erwerb oder zur Modernisierung eines Wohnhauses) gibt es vor allem unter steuerlichen Aspekten eine Option, an die in der Regel nur die wenigsten denken.

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Steuerermäßigung oder Behinderten-Pauschbetrag: Behindertenbedingte Aufwendungen in der Einkommenssteuerklärung

NEWSLETTER 4/2015: Behinderungsbedingte Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung

Behindert? So können Sie als Steuerzahler gleich doppelt Hilfe vom Finanzamt erhalten


Steuerermäßigung oder Behinderten-Pauschbetrag: Behindertenbedingte Aufwendungen in der EinkommenssteuerklärungAus einer Behinderung erwachsen im Alltag oft auch höhere (finanzielle) Aufwendungen. Solche Aufwendungen können Steuerzahler in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dabei können sie grundsätzlich zwischen zwei Optionen wählen: die Steuerermäßigung über den Abzug der tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen (als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG) oder die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33 b EStG).

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Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Unternehmenserben künftig beachten müssen

NEWSLETTER 4/2015: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform vor

Was Unternehmenserben künftig beachten müssen


Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Unternehmenserben künftig beachten müssenDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer rückt näher: Das Bundeskabinett hat jetzt einen Entwurf zur Neuregelung vorgelegt. Notwendig wurde die Anpassung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hielten die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21/12).

Mit dem Gesetzentwurf wolle der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau umsetzen, erklärte das Bundesfinanzministerium. Dazu solle die Verschonung von Unternehmen auf eine verfassungsfeste Grundlage gestellt werden.

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Rentner: Steuern werden immer öfter fällig

NEWSLETTER 3/2015: Was bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden muss

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen


Rentner: Steuern werden immer öfter fälligRentner müssen heutzutage immer häufiger Steuern zahlen. Das liegt an der so genannten nachgelagerten Rentenbesteuerung. Wegen ihr bleibt ein von Jahr zu Jahr geringer werdender Anteil der Rente steuerfrei. „Bis die Rente voll versteuert werden muss, dauert es zwar noch bis zum Jahr 2040“, sagt Wolfgang Dill, Steuerberater aus Limburg. Aber: „Auch wenn das noch weit entfernt scheint, zahlen schon heute immer mehr Senioren Steuern und müssen zum Beispiel wegen ihrer Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben.“

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