NEWSLETTER 5/2015: Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen
Behindertengerechte Umbaumaßnahmen: Finanzamt darf nicht zu kleinlich sein
Immer wieder sehen sich Eigenheimbesitzer durch einen Schicksalsschlag oder eine Erkrankung dazu gezwungen, ihre vier Wänden behindertengerecht umzubauen. Immerhin erhalten sie in diesem Fall vom Fiskus finanzielle Unterstützung. Sie können die Kosten für die Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Nur kommt es dabei leider auch immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt. Das feilscht in manchen Fällen um jeden Cent. Ganz so kleinlich sehen das die meisten Richter in Deutschland aber zum Glück nicht, wie jetzt wieder ein aktueller Fall zeigt.