NEWSLETTER 7/2015: Reisekosten versus Pendlerpauschale
Attraktive Steuersparmöglichkeiten bei den Fahrtkosten
Arbeitnehmer können die Kosten für die Fahrt zu ihrer Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Entfernungspauschale können sie 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (= einfacher Weg) von der Steuer absetzen. Wesentlich attraktiver aber ist die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Diese Möglichkeit steht jedoch längst nicht allen Arbeitnehmern offen.