DILL-NEWSLETTER 09/2024: Aufwendungen für Handwerkerleistungen
Vorauszahlungen bringen keinen Steuerbonus
Wer einen Handwerker für Arbeiten rund um die eigenen vier Wände beauftragt, kann die Lohnkosten prinzipiell steuermindernd geltend machen. Zu viel tricksen sollte man hier aber nicht, wie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt. Denn dann darf sich das Finanzamt durchaus quer stellen.