DILL-NEWSLETTER 08/2025: Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen & Co.
Was das Finanzamt darf – und was nicht

Das Finanzamt darf fällige Steuern stunden oder andere Billigkeitsmaßnahmen ergreifen. Die hierfür geltenden Regeln hat die Finanzverwaltung nun noch einmal zusammengefasst. Entscheidend ist vor allem die Höhe der Steuerschuld.







Vermieter von Sondereigentum, die zur Umsatzsteuer optiert haben, können in der Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung des Verwalters übernehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof klar gestellt.