NEWSLETTER 5/2016: Private Nutzung als geldwerter Vorteil
Der Firmenwagen als Lohnsteuer-Falle
Es ist natürlich für einen Arbeitnehmer ein schöner Bonus, wenn er von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Bei diesem Bonus handelt es sich aber um einen geldwerten Vorteil, der entsprechend versteuert werden muss. Und dabei lauern einige Fallstricke, wie auch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt.