NEWSLETTER 1/2016: Finanzamt verweigerte Unternehmen den Vorsteuerabzug
Postfach genügt nicht: Fallstricke bei der Rechnungsstellung
Bei der Stellung einer Rechnung kommt es für Unternehmen nicht nur auf die Richtigkeit des Betrags an. Die Rechnung muss auch einige Mindestangaben enthalten. Und wer sie als Leistungsempfänger nicht ganz genau daraufhin prüft, riskiert den Vorsteuerabzug, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zum Thema Postfach belegt.