DILL-NEWSLETTER 10/2017: Streit mit dem Finanzamt um anschaffungsnahe Herstellungskosten
Neu-Eigentümer aufgepasst: Schönheitsreparaturen zählen mit!
Der Fall ist durchaus üblich: Nach dem Kauf eines Mietobjekts stehen oft erstmal umfangreiche Renovierungsmaßnahmen an. Die Aufwendungen hierfür können dann oft als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden – das klappt aber nicht immer.