DILL-NEWSLETTER 2/2019: Blaumann vs. schwarzer Anzug
Wenn das Finanzamt mit dem Bestatter Tango tanzt
Mit bestimmten Berufen verbinden die meisten Menschen auch eine ganz bestimmte Bekleidung. Eine solche Berufskleidung macht nicht nur optisch was her, sondern kann von Fall zu Fall auch steuerlich recht attraktiv sein.




Schon heute nutzen viele Arbeitnehmer für die Fahrt zu ihrer Arbeitsstelle Bus, Bahn oder Fahrrad. Der Gesetzgeber will die Nutzung dieser umweltfreundlichen Verkehrsmittel nun noch attraktiver gestalten. Dazu werden rund um die Mobilität einige Steuerschrauben gelockert – unter anderem auch für Elektro-Autos.
Das Bundesfinanzministerium erleichtert vielen Unternehmen das Leben – vor allem, wenn sie im Internet oder grenzüberschreitend Geschäfte machen. Konkret geht es dabei um die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs und die vollständige Anschrift in Rechnungen.
Wer einen Handwerker (oder Dienstleister) mit Arbeiten rund um seine selbst genutzte Immobilie beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Und dabei muss das Finanzamt immer großzügiger werden, wie eine Reihe aktueller Gerichtsentscheidungen zeigt.
Zu Beginn des Jahres 2019 sind einige Änderungen im Steuerrecht in Kraft getreten. Viele Änderungen kommen gerade der finanziellen Entlastung von Familien zugute, etwa die Erhöhung des Kindergelds. Alle Einkommensteuerzahler profitieren von der Anhebung des Grundfreibetrags.