DILL-NEWSLETTER 2/2018: Immer wieder Streit ums Fahrtenbuch
Für den Maserati-Fahrer lief’s beim Finanzamt nicht rund
Klar: Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, muss das als geldwerten Vorteil versteuern. Weniger klar ist, ob dabei die so genannte 1-%-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs besser ist. Letzteres kann gerade bei einem hohen Listenpreis des Fahrzeuges günstiger sein – allerdings schaut das Finanzamt hierbei gerne ganz genau hin. Wie jetzt aktuell der Fall eines Maserati-Fahrers vorm Finanzgericht Rheinland-Pfalz zeigte.