DILL-NEWSLETTER 3/2021: Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer zum privaten Gebrauch
Vorteilhaftes Urteil für Unternehmen?

Es könnte ein Urteil mit weitreichenden Folgen für viele Unternehmen sein, vor allem aber mit einer gewissen Sprengkraft für den Fiskus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt die bisherige deutsche Besteuerungspraxis bei der Überlassung von Dienstwagen zur privaten Nutzung teilweise in Frage. Es geht insbesondere um die Regelungen in Bezug auf die Umsatzsteuer.







In der Vergangenheit hatte der Bundesfinanzhof den Spielraum für die steuerliche Anerkennung von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen eher erweitert. In einer aktuellen Entscheidung vollzog er nun eine Kehrtwende. So sind etwa die Reinigung einer anliegenden öffentlichen Straße und die Reparatur eines haushaltsnahen Gegenstands in einer Werkstatt nicht absetzbar.