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Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

DILL-NEWSLETTER 05/2024: Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Aufgepasst bei der verbilligten Vermietung

Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am MainDie Miete kann in aller Regel frei zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Ein guter Indikator für die passende Miethöhe ist die ortsübliche Marktmiete. Aber Vorsicht: Das Thema kann schnell steuerliche Relevanz entwickeln. Dabei lässt sich Ärger mit dem Finanzamt durchaus vermeiden.

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Einführung einer degressiven AfA in Höhe von fünf Prozent

DILL-NEWSLETTER 05/2024: Einführung einer degressiven AfA in Höhe von fünf Prozent

Abschreibungs-Turbo für den Wohnungsbau

Einführung einer degressiven AfA in Höhe von fünf ProzentDie degressive AfA ist eine der zentralen Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes. Damit will die Bundesregierung vor allem Investitionsanreize für die kriselnde Bauwirtschaft setzen. Der Wohnungsbau kann sich nun in der Tat wieder lohnen – zumal die degressive AfA mit der Sonderabschreibung für den klimafreundlichen Mietwohnungsneubau kombiniert werden kann.

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Der Countdown für die eRechnung läuft

DILL-NEWSLETTER 05/2024: Ab 2025 zwischen Unternehmen verpflichtend

Der Countdown für die eRechnung läuft

Der Countdown für die eRechnung läuftElektronische Rechnungen – kurz eRechnungen – werden im B2B-Bereich ab 2025 verpflichtend. Das Wachstumschancengesetz enthält hierzu umsatzsteuerrechtliche Regelungen. Aufgepasst: Beim Versand von eRechnungen gelten noch Übergangsfristen, der Empfang muss aber ab dem neuen Jahr möglich sein!

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Was das Wachstumschancengesetz bringt

DILL-SONDERNEWSLETTER 04/2024: Steuerliche Entlastungen und Neuerungen

Was das Wachstumschancengesetz bringt

Steuerliche Entlastungen und Neuerungen: Was das Wachstumschancengesetz bringtDas Wachstumschancengesetz hat nun endlich auch den Bundesrat passiert. Das ursprüngliche Entlastungsvolumen wurde in dem gesetzgeberischen Hin und Her von 7 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro zusammengestrichen. Verblieben ist eine Reihe interessanter Neuerungen wie etwa ein besserer Abzug von Aufwendungen im unternehmerischen Bereich, unternehmerfreundlichere Abschreibungsregelungen sowie Verbesserungen beim Verlustrücktrag.

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Streit um die Steuerbefreiung

DILL-NEWSLETTER 03/2024: Streit um die Steuerbefreiung

Trinkgeld in Höhe von 50.000 Euro?

Streit um die Steuerbefreiung: Trinkgeld in Höhe von 50.000 Euro?Ein angemessenes Trinkgeld gehört im Café oder Restaurant zum guten Ton, zumindest nach einem zufriedenstellenden Service. Das kleine Dankeschön ist für die Empfänger sogar steuerfrei. Das gilt etwa auch für Taxifahrer, Friseure oder ähnliche Dienstleister. Doch wie sieht es in der übrigen Wirtschaft aus?

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