DILL-NEWSLETTER 05/2024: Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Aufgepasst bei der verbilligten Vermietung
Die Miete kann in aller Regel frei zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart werden. Ein guter Indikator für die passende Miethöhe ist die ortsübliche Marktmiete. Aber Vorsicht: Das Thema kann schnell steuerliche Relevanz entwickeln. Dabei lässt sich Ärger mit dem Finanzamt durchaus vermeiden.