DILL-NEWSLETTER 05/2025: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Putzkraft, Gärtner & Co. von der Steuer absetzen

Ob Fensterputzen, Rasenmähen oder Modernisierungsmaßnahmen: Wer für Haushalt und Garten professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann vom Staat einen Steuerbonus erhalten. Bis zu 20 Prozent der Lohnkosten lassen sich jährlich von der Einkommensteuer abziehen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen werden eingehalten. Das ist sogar für die Ferienwohnung im EU-Ausland möglich.







