DILL-NEWSLETTER 03/2025: Höherer Abzug für Kinderbetreuungskosten
Wie Eltern künftig noch mehr Steuern sparen können

Ob Kindergarten, Tagesmutter oder beaufsichtigte Spielgruppe – Betreuungsleistungen für Kinder gehen ins Geld. Aber: Eltern können diese Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Damit lässt sich eine kräftige Ersparnis bei der Einkommensteuer erzielen – die ab diesem Jahr sogar noch höher ausfallen kann.