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Jetzt wird’s konkret bei der E-Rechnung

DILL-NEWSLETTER 10/2024: Finales Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums

Jetzt wird’s konkret bei der E-Rechnung

Finales Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums: Jetzt wird’s konkret bei der E-Rechnung

In vielen Unternehmen laufen noch die Vorbereitungen auf die Einführung der E-Rechnung. Diese ist ab dem 1. Januar 2025 Pflicht für inländische B2B-Umsätze, also für Rechnungen zwischen Unternehmen. Worauf genau es ankommt, hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Schreiben konkretisiert.

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Steuerliche Verbesserungen mit Abstrichen beschlossen

DILL-NEWSLETTER 10/2024: Jahressteuergesetz 2024

Steuerliche Verbesserungen mit Abstrichen beschlossen

Jahressteuergesetz 2024: Steuerliche Verbesserungen mit Abstrichen beschlossen

Der Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt – allerdings mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, wie etwa der Streichung des ursprünglich vorgesehenen Mobilitätsbudgets. Das Gesetz sieht dafür unter anderem eine Entlastung von Familien bei den Kinderbetreuungskosten vor. Außerdem gibt es Erleichterungen für Kleinunternehmer, Bildungseinrichtungen und Hobby-Bierbrauer.

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Weniger Papierkram, mehr Digitalisierung in Unternehmen

DILL-NEWSLETTER 10/2024: Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen

Weniger Papierkram, mehr Digitalisierung in Unternehmen

Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen: Weniger Papierkram, mehr Digitalisierung in Unternehmen

Unnötige Bürokratie ist für Unternehmen nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem ein Investitionshemmnis. Die Bundesregierung will die Wirtschaft entlasten und hat dazu das Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht. Dieses hat nun den Bundesrat passiert. Zentrale Punkte sind eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege und der Ausbau der Digitalisierung.

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Vorauszahlungen bringen keinen Steuerbonus

DILL-NEWSLETTER 09/2024: Aufwendungen für Handwerkerleistungen

Vorauszahlungen bringen keinen Steuerbonus

Handwerkerleistungen: Vorauszahlungen bringen keinen Steuerbonus

Wer einen Handwerker für Arbeiten rund um die eigenen vier Wände beauftragt, kann die Lohnkosten prinzipiell steuermindernd geltend machen. Zu viel tricksen sollte man hier aber nicht, wie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt. Denn dann darf sich das Finanzamt durchaus quer stellen.

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Aufaddieren allein reicht nicht aus

DILL-NEWSLETTER 09/2024: Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Aufaddieren allein reicht nicht aus

Kosten für das häusliche Arbeitszimmer: Aufaddieren allein reicht nicht aus

Selbstständige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Dazu müssen sie einzelne Kostenpositionen mit Belegen nachweisen können. Nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Finanzgerichts reicht hier reines Aufaddieren der Kosten nicht aus. Infolge dessen schaut das Finanzamt hier eventuell in Zukunft noch genauer hin.

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