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Jahressteuergesetz 2026

DILL-NEWSLETTER 06/2026: Jahressteuergesetz 2026

Was sich für Steuerzahler ab 2027 ändern soll

Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 enthält zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Viele Regelungen haben eher technischen Charakter. Einige werden jedoch spürbare Auswirkungen auf Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen haben.

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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe

DILL-NEWSLETTER 06/2026: Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe

Neue Regeln für gemischt genutzte Wirtschaftsgüter

Werden Wirtschaftsgüter sowohl unternehmerisch als auch außerhalb des Unternehmens genutzt, stellen sich regelmäßig Fragen zum Vorsteuerabzug. Mit einem aktuellen Schreiben ändert das Bundesfinanzministerium seine bisherige Sichtweise bei späteren Nutzungsänderungen. Künftig steht häufiger die Vorsteuerberichtigung im Mittelpunkt als die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe.

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Erbschaftsteuer trotz leerer Hände?

DILL-NEWSLETTER 06/2026: Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs

Erbschaftsteuer trotz leerer Hände?

Wer erbt, muss grundsätzlich auch Erbschaftsteuer zahlen. Doch was gilt, wenn der Nachlass zwar auf dem Papier vorhanden ist, tatsächlich aber nie beim Erben ankommt? Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine niedrigere Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen möglich sein kann.

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Depot statt Riester

DILL-NEWSLETTER 05/2026: Depot statt Riester

Reform der Altersvorsorge beschlossen

Altersvorsorge ist wichtigKernstück des vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetzes ist ein neues Altersvorsorgedepot für Aktien, Fonds und ETFs. Zugleich sollen höhere Zulagen, ein staatliches Standardangebot und die Einbeziehung von Selbstständigen mehr Menschen zum Vorsorgesparen motivieren.

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Reisekostenrecht

DILL-NEWSLETTER 05/2026: Reisekostenrecht

BFH präzisiert den Begriff der Betriebsstätte

Frau arbeitet im AutoDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für Selbstständige weiterhin ein eigener Betriebsstättenbegriff gilt. Damit bleibt es bei der bisherigen steuerlichen Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Das Urteil schafft Klarheit für viele Unternehmer und Freiberufler.

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