DILL-NEWSLETTER 11/2025: Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber
Kein Stress rund um die Urlaubstage

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – haben Sie schon alle Urlaubstage genommen? Falls nicht, wird es höchste Zeit. Denn eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben wichtige Vorgaben für den Umgang mit Urlaubsansprüchen gemacht.







