NEWSLETTER 3/2015: Bundesregierung hebt Grundfreibetrag und Kindergeld an
Steuerliche Entlastung insbesondere für Familien
Insbesondere Familien dürfen sich über eine – wenn auch leichte – steuerliche Entlastung freuen: Das Bundeskabinett hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld anzuheben. Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. Demnach steigt der steuerliche Grundfreibetrag in diesem Jahr um 118 Euro. Im nächsten Jahr wird er um weitere 180 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2015 um 144 Euro, im Jahr 2016 um weitere 96 Euro. Beim Kindergeld beträgt die Erhöhung ab 1. Januar 2015 vier Euro monatlich je Kind, ab dem 1. Januar 2016 steigt es um weitere zwei Euro je Kind (s. auch Überblick).