NEWSLETTER 9/2016: Werbungskosten oder „anschaffungsnahe“ Herstellungskosten?
Schönheitsreparaturen nach dem Immobilienkauf
Nach dem Erwerb einer Immobilie steht oft erstmal eine umfassende Sanierung bzw. ein Umbau an, wozu auch Schönheitsreparaturen zählen können. Wer dabei steuerlich bestmöglich profitieren will, muss aber gut aufpassen. Das zeigen nun auch drei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs, die sich mit Schönheitsreparaturen direkt nach dem Kauf einer Immobilie befassen.




Alle Jahre wieder werden die Rechengrößen zur Sozialversicherung an die aktuelle Entwicklung der Löhne angepasst. Entsprechend steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Hier die neuen Zahlen für West- und Ostdeutschland.
Nach langem Hin und Her ist die Reform der Erbschaftsteuer nun beschlossene Sache. Im Vergleich zum Gesetzentwurf aus dem Sommer gibt es an einigen Stellen noch einige Verschärfungen im Detail. Im Grundsatz bleibt es aber bei dem Verschonungsmodell für Firmenerben.
Kaum eine Steuer-Art ist in den letzten rund zehn Jahren derart gestiegen wie die Grunderwerbsteuer. Das stößt bei vielen Experten auf Kritik. Denn gerade jungen Familien wird so der Umzug ins Eigenheim oft verbaut.
Ein Unternehmer darf die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen. Dieser so genannte Vorsteuerabzug ist aber nur möglich, wenn die Rechnung einige formelle Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählt auch eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Leistung. Eine allgemeine Beschreibung genügt nicht, wie ein aktuelles Urteil zu einem Textilhändler zeigt.