NEWSLETTER 1/2015: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Dicke Luft beim Thema Mindestlohn


ReinigungskraftSeit dem 1. Januar 2015 liegt der flächendeckende Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Wesentlich höher liegen für manchen Arbeitgeber die Hürden bei der Umsetzung aller Pflichten des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Das betrifft oft nicht mal so sehr die Höhe des Lohns selbst, sondern eher die bürokratischen Hürden. Vor allem die Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 MiLoG erhitzt die Gemüter.