DILL-NEWSLETTER 5/2017: Entlastung in der Buchführung
Grenze für eine Kleinbetragsrechnung wurde auf 250 Euro angehoben!

In der Rechnungsstellung müssen Unternehmen viele umsatzsteuerrechtliche Voraussetzungen beachten. Gerade kleinere Betriebe stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Das hat der Gesetzgeber erkannt und für etwas Erleichterung gesorgt.







