NEWSLETTER 7/2016: Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer
Als Chef den Mitarbeitern günstig Gutes tun
Wenn der Chef die Urlaubskasse aufbessert, freut das jeden Mitarbeiter. Neben dem voll aufs Brutto anzurechnenden Urlaubsgeld gibt es aber auch noch eine weitgehend unbekannte, für beide Seiten steuerlich höchst attraktive Alternative: die Erholungsbeihilfe.