DILL-NEWSLETTER 3/2018: Fallstricke bei der Betriebsveranstaltung
So macht das Finanzamt bei der Firmenfeier keinen Stress

Wer viel arbeitet, darf auch mal feiern. Allerdings muss der Arbeitgeber als Gastgeber dann gut rechnen können. Sonst könnten er und seine Gäste (also die bewirteten Arbeitnehmer) nämlich Ärger mit dem Finanzamt bekommen.







