DILL-NEWSLETTER 4/2019: Elektrofahrrad & Co: Welche Bemessungsgrundlage bei der privaten Nutzung gilt
Neuer Steuervorteil für den Arbeitsweg auf zwei Rädern
Immer öfter überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein (elektrisches) Dienstfahrrad oder auch einen E-Scooter für den Arbeitsweg. Und natürlich dürfen die Arbeitnehmer das Gefährt meist privat nutzen. Dabei sind aber einige lohnsteuerlichen Spielregeln zu beachten.




Viele Eltern beteiligen sich auch während der Ausbildung oder des Studiums ihres Kindes finanziell an dessen Lebensunterhalt. Dabei greift ihnen immerhin der Fiskus mit bestimmten Steuervorteilen unter die Arme.
Die Bundesregierung will den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland enorm reduzieren. Dazu möchte sie unter anderem privaten Eigentümern die energetische Sanierung ihres Eigenheims schmackhaft machen. Deshalb führt sie eine neue steuerliche Förderung ein. Und auch für Pendler gibt es Neuerungen.
Die Bundesregierung hat jetzt die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Wichtiges Ziel dabei: Die Steuerbelastung soll insgesamt nicht steigen.
Auf dieses „grüne Licht“ haben private Investoren bereits länger gewartet. Nun hat der Bundesrat den Weg für eine Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau frei gemacht. Damit soll der Wohnungsmarkt entlastet werden. Aber: Freie Fahrt haben nur besonders günstige Wohnungen.