DILL-NEWSLETTER 1/2019: Bundesfinanzhof entschied zur Ortsangabe in einer Rechnung
Für den Vorsteuerabzug reicht ein Briefkasten
Das Bundesfinanzministerium erleichtert vielen Unternehmen das Leben – vor allem, wenn sie im Internet oder grenzüberschreitend Geschäfte machen. Konkret geht es dabei um die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs und die vollständige Anschrift in Rechnungen.




Wer einen Handwerker (oder Dienstleister) mit Arbeiten rund um seine selbst genutzte Immobilie beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Und dabei muss das Finanzamt immer großzügiger werden, wie eine Reihe aktueller Gerichtsentscheidungen zeigt.
Zu Beginn des Jahres 2019 sind einige Änderungen im Steuerrecht in Kraft getreten. Viele Änderungen kommen gerade der finanziellen Entlastung von Familien zugute, etwa die Erhöhung des Kindergelds. Alle Einkommensteuerzahler profitieren von der Anhebung des Grundfreibetrags.
Das Fest der Liebe steht vor der Tür. Machen Sie sich Gedanken über ein besonders großzügiges Last-Minute-Geschenk? Dann sollten Sie die entsprechenden Freibeträge kennen.
Schon seit einigen Jahren können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Tarife anbieten, die bestimmte Prämien vorsehen. Solche Kostenerstattungen können aber Ärger rund um die Sonderausgaben verursachen, wie nun ein aktueller Fall vorm Bundesfinanzhof zeigt.