DILL-NEWSLETTER 04/2026: Aufwendungen für eine betriebliche Veranstaltung
Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

Rund um betriebliche Veranstaltungen droht oft Ärger mit dem Finanzamt. Es prüft dann, ob es sich bei den Aufwendungen des Arbeitgebers um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Hier schafft nun ein Urteil des Bundesfinanzhofs Rechtssicherheit – und erweitert zugleich die Spielräume.







