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Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

DILL-NEWSLETTER 04/2026: Aufwendungen für eine betriebliche Veranstaltung

Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

Keine Lohnsteuer auf Abschiedsempfang

Rund um betriebliche Veranstaltungen droht oft Ärger mit dem Finanzamt. Es prüft dann, ob es sich bei den Aufwendungen des Arbeitgebers um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Hier schafft nun ein Urteil des Bundesfinanzhofs Rechtssicherheit – und erweitert zugleich die Spielräume.

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Gelegenheit macht Steuereintreiber

DILL-NEWSLETTER 03/2026: Teures Ostergeschenk sorgt für Ärger mit Finanzamt

Gelegenheit macht Steuereintreiber

Geldgeschenke zu besonderen Anlässen sind im Familienkreis weit verbreitet – und in vielen Fällen auch steuerfrei. Doch Vorsicht: Nicht jede Zuwendung fällt unter die Steuerbefreiung für so genannte „übliche Gelegenheitsgeschenke“. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu besonders hohen Geldgeschenken an Ostern zeigt, wo die Grenzen verlaufen.

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Immobilienbesteuerung: Neue Bagatellgrenzen greifen

DILL-NEWSLETTER 03/2026: Immobilienbesteuerung: Neue Bagatellgrenzen greifen

Mehr Spielraum bei Arbeitszimmern im Eigenheim

Selbstständige oder Freiberufler, die viel zuhause arbeiten, profitieren von neuen steuerlichen Regeln. Kleinere betrieblich genutzte Flächen im Eigenheim müssen künftig oft nicht mehr dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Das reduziert Steuerrisiken – erfordert aber eine bewusste Entscheidung mit Blick auf die Zukunft.

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Betriebsprüfung mit erhöhtem Risiko

DILL-NEWSLETTER 03/2026: Deutlich erweiterte Mitwirkungspflichten

Betriebsprüfung mit erhöhtem Risiko

Schon seit 2025 gelten neue Regeln für Außenprüfungen. Inzwischen zeigt sich: Kürzere Fristen und verschärfte Mitwirkungspflichten erhöhen den Druck und die Haftungsrisiken deutlich.

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Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes

DILL-NEWSLETTER 02/2026: Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes

Einfaches Gutachten genügt als Nachweis

Vermietete Immobilien lassen sich steuerlich abschreiben. Weist der Eigentümer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, erhöht sich die Gebäude-AfA. Bislang stellte das Bundesfinanzministerium jedoch strenge Anforderungen an diesen Nachweis, inzwischen hat es seine restriktive Haltung aufgegeben.

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