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Betriebsprüfung mit erhöhtem Risiko

DILL-NEWSLETTER 03/2026: Deutlich erweiterte Mitwirkungspflichten

Betriebsprüfung mit erhöhtem Risiko

Schon seit 2025 gelten neue Regeln für Außenprüfungen. Inzwischen zeigt sich: Kürzere Fristen und verschärfte Mitwirkungspflichten erhöhen den Druck und die Haftungsrisiken deutlich.

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Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes

DILL-NEWSLETTER 02/2026: Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes

Einfaches Gutachten genügt als Nachweis

Vermietete Immobilien lassen sich steuerlich abschreiben. Weist der Eigentümer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, erhöht sich die Gebäude-AfA. Bislang stellte das Bundesfinanzministerium jedoch strenge Anforderungen an diesen Nachweis, inzwischen hat es seine restriktive Haltung aufgegeben.

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Erbschaftsteuer und Anzeigepflichten

DILL-NEWSLETTER 02/2026: Erbschaftsteuer und Anzeigepflichten

Nachlass erhalten? Was das Finanzamt jetzt wissen muss

Erbschaftsteuer und Anzeigepflichten: Nachlass erhalten? Was das Finanzamt jetzt wissen muss

Wer erbt, muss nicht nur den Nachlass regeln, sondern auch steuerliche Pflichten beachten. Jede Erbschaft und jedes Vermächtnis müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden – selbst dann, wenn voraussichtlich keine Erbschaftsteuer anfällt. Versäumnisse können teuer werden.

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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten

DILL-NEWSLETTER 02/2026: Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten

Abgrenzungsfragen ausführlich geklärt

Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten: Abgrenzungsfragen ausführlich geklärt

Rund um die Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Immobilien kommt es immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem neuen Schreiben ausführlich erklärt, worauf Erwerber achten müssen.

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Schonfrist für den Jahresabschluss 2024

DILL-NEWSLETTER 01/2026: Behörden gewähren Unternehmen eine Fristverlängerung für die Offenlegung

Schonfrist für den Jahresabschluss 2024

Schonfrist für den Jahresabschluss 2024

Für viele ist die Corona-Pandemie längst Vergangenheit – in Steuerkanzleien sind ihre Nachwirkungen dagegen weiterhin deutlich spürbar. Aufgrund der nach wie vor hohen Arbeitsbelastung gewährt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun noch ein letztes Mal eine Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen.

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