NEWSLETTER 7/2015: Das neue Bürokratieentlastungsgesetz im Überblick
Weniger Papierkrieg in kleineren Unternehmen und Startups
Unnötige Bürokratie kostet nicht nur Zeit, sondern bremst auch oft die wirtschaftliche Betätigung gerade von kleineren Firmen und Startup-Unternehmen aus. Das sieht jetzt endlich selbst die Bundesregierung ein. Entsprechend hat der Bundestag nun das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.




Ein Alleinerbe erhält keine Erbschaftsteuerbefreiung bezüglich eines Wohnungs-Miteigentumsanteils, wenn er die Wohnung nach dem Erbfall nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern den vom Vater geerbten Wohnungs-Miteigentumsanteil unentgeltlich an die dort weiterhin wohnende Mutter überlässt. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 118/15).
In vielen Branchen müssen Arbeitnehmer auch nachts oder sonn- und feiertags „schaffen gehen“. Dafür zahlen ihnen die Arbeitgeber häufig Lohnzuschläge. Diese bleiben in der Regel steuerfrei – aber nur, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Immer wieder sehen sich Eigenheimbesitzer durch einen Schicksalsschlag oder eine Erkrankung dazu gezwungen, ihre vier Wänden behindertengerecht umzubauen. Immerhin erhalten sie in diesem Fall vom Fiskus finanzielle Unterstützung. Sie können die Kosten für die Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Nur kommt es dabei leider auch immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt. Das feilscht in manchen Fällen um jeden Cent. Ganz so kleinlich sehen das die meisten Richter in Deutschland aber zum Glück nicht, wie jetzt wieder ein aktueller Fall zeigt.