Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Die Zettelwirtschaft bei der Steuererklärung soll ein Ende haben

NEWSLETTER 2/2016: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Zettelwirtschaft soll ein Ende haben


Die Zettelwirtschaft soll ein Ende habenHat der alljährliche Papierkrieg bei der Steuererklärung bald ein Ende? Ab 2017 soll es gemäß eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung diverse Erleichterungen geben. Und wer bei seiner Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat dann sogar noch länger Zeit hierfür als bisher schon.

Dass der bürgerfreundliche Gesetzentwurf umgesetzt wird, scheint aus heutiger Sicht ziemlich wahrscheinlich. Bund und Länder haben sich nämlich bereits darauf geeinigt, der Zettelwirtschaft bei der Steuererklärung ein Ende zu bereiten.

„Die Finanzämter wollen den Steuerbescheid künftig vorzugsweise nur noch elektronisch versenden“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Bürger können bzw. müssen seit längerem ihre Steuererklärung mit Hilfe der Software-Schnittstelle „Elster“ elektronisch einreichen (mehr Infos hierzu gibt’s bei Ihrem Steuerberater oder direkt unter www.elsteronline.de). Mit Elster könnte der Postverkehr zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern künftig weitestmöglich wegfallen.

Steuererklärung künftig ohne Belege

So braucht ein Steuerzahler in Zukunft bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorzulegen. Er müsste demnach unter anderem Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

„Außerdem müssen Bürger nicht länger Daten angeben, die den Behörden ohnehin schon vorliegen“, sagt der Limburger Steuerexperte. Dazu zählen beispielsweise Lohnsteuerdaten, Rentenzahlungen oder Krankenversicherungsbeiträge. „Insgesamt können so rund zwei Drittel aller Belege eingespart werden“, schätzt Steuerexperte Dill. Das reduziert nicht nur den Aufwand bei den Bürgern, sondern spart auch Kosten in Millionenhöhe bei den Finanzverwaltungen.

Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen möglichst weitgehend verzichten. Mittelfristig soll ein Großteil der Steuererklärungen vollautomatisch elektronisch geprüft und verarbeitet werden. Das könnte die Bearbeitungszeit eines durchschnittlichen Einkommensteuer-Falles von momentan zehn Wochen auf künftig etwa zwei Wochen deutlich reduzieren.

Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung der Steuerangelegenheit soll es aber nicht geben. „Wer Interesse an der neuen vereinfachten Regelung hat, muss sich bei der Finanzverwaltung anmelden und damit einverstanden erklären“, sagt Steuerberater Dill. Das kann selbstverständlich auch der Steuerberater des Vertrauens übernehmen.

Fristverlängerung bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres

Überhaupt wird sich der Gang zum Fachmann mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln noch ein wenig mehr als ohnehin schon lohnen, wie Steuerberater Dill erläutert: „Erstellt Ihr Steuerberater die Steuererklärung, muss sie künftig erst bis spätestens zum 28. Februar des Zweitfolgejahres beim Finanzamt abgegeben werden.“ Dazu wäre anders als bisher kein gesonderter Antrag notwendig.

Zwei wichtige Punkte gilt es dabei aber zu beachten: Zum einen kann das Finanzamt die Steuererklärung – wie bisher auch schon – früher anfordern. Und zum anderen hat das Finanzamt bei verspäteter Einreichung keinen Ermessensspielraum mehr, sondern muss in jedem Fall einen Verspätungszuschlag erheben. „Dessen Höhe wird gesetzlich klar definiert“, sagt Steuerberater Dill aus Limburg. Bei einer verspätet abgegebenen Einkommensteuererklärung sind beispielsweise 0,25% der festgesetzten Steuer, mindestens aber 50 Euro je angefangenen Monat zu zahlen.

Wenn Bundestag und Bundesrat grünes Licht geben, treten die neuen Regeln zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Foto: bellemedia/fotolia.de


Was können Sie tun?

Bewahren Sie Ihre Belege auch in Zukunft sorgfältig auf!

Wegwerfen sollten Steuerzahler ihre (die private Einkommensteuer betreffenden) Belege wegen der geplanten Umstellung natürlich nicht: Sie müssen mindestens bis zum Abschluss des Veranlagungsverfahrens aufbewahrt werden. Die Finanzämter können im Zweifelsfall immer auch nachträglich noch Belege wie Rechnungen, Spendenquittungen oder andere Unterlagen einfordern – und werden von dieser Möglichkeit in Zweifelsfällen vermutlich auch durchaus regen Gebrauch machen. Auch deshalb ist der Weg über einen Steuerberater des Vertrauens immer von Vorteil.

Wenn Sie weitere Fragen zur elektronischen Steuererklärung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Genau so übrigens, wie wenn Sie der „Elster“ grundsätzlich misstrauen oder fürchten, mit der neuen Technik nicht klarzukommen. Sprechen Sie uns an:  kontakt/at/steuerberater-dill.de