NEWSLETTER 4/2015: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform vor
Was Unternehmenserben künftig beachten müssen
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer rückt näher: Das Bundeskabinett hat jetzt einen Entwurf zur Neuregelung vorgelegt. Notwendig wurde die Anpassung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hielten die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen bei Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014, Az. 1 BvL 21/12).
Mit dem Gesetzentwurf wolle der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau umsetzen, erklärte das Bundesfinanzministerium. Dazu solle die Verschonung von Unternehmen auf eine verfassungsfeste Grundlage gestellt werden.