DILL-NEWSLETTER 7/2017: 10-Jahre-Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf
Selbst genutzte Ferienwohnung künftig wohl ohne Sonderbehandlung

Der Verkauf einer selbst genutzten Immobilie ist eigentlich von der zehnjährigen Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne ausgenommen. Das könnte sich im Fall von Ferienimmobilien bald ändern. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Köln.




Gerade Existenzgründer stehen bei der Finanzierung ihrer dringend benötigten Wirtschaftsgüter oft vor großen Herausforderungen. Hilfreich kann hier der so genannte Investitionsabzugsbetrag (IAB) sein. Doch ausgerechnet jungen Unternehmen wird die Inanspruchnahme schwer gemacht. Das verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.

