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Hilft Anliegern bald das Finanzamt beim Straßenausbau?

DILL-NEWSLETTER 9/2017: Erschließungsbeiträge als haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Hilft Anliegern bald das Finanzamt beim Straßenausbau?


Hilft Anliegern bald das Finanzamt beim Straßenausbau?

Dürfen Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt dies mit einer Musterklage prüfen. Bislang zeigten sich die Finanzgerichte bei diesem Thema uneins.

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Kinder: Steuerliche Entlastung für Eltern

DILL-NEWSLETTER 8/2017: Das Finanzamt und die Kindererziehung

Steuerliche Entlastung für Eltern


Steuerliche Entlastung für Eltern

Kinder können eine ganze Menge Freude schenken – ihre Erziehung kostet aber auch eine Menge Geld. Dabei greift der Staat Eltern auf vielfältige Art und Weise unter die Arme.

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Dienstrad: Lieber steuersicher auf den Sattel schwingen

DILL-NEWSLETTER 8/2017: Wenn der Arbeitgeber ein (Elektro-)Fahrrad stellt

Steuersicher auf den Sattel schwingen


Fahrrad vom Chef: Lieber steuersicher auf den Sattel schwingen

Das Fahrrad ist gleich in mehrfacher Hinsicht ein ideales Verkehrsmittel: flexibel, umweltfreundlich und gesund. Das erkennen sowohl immer mehr Arbeitnehmer als auch ihre Arbeitgeber. Doch wie steht es um die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern?

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Die Betriebsrente wird deutlich gestärkt

DILL-NEWSLETTER 8/2017: Anreize für kleine und mittlere Unternehmen

Die Betriebsrente wird deutlich gestärkt


Die Betriebsrente wird deutlich gestärkt

Die Betriebsrente soll ab 2018 für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich attraktiver werden. Denn angesichts des demographischen Wandels wird die private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger. Einen Ansporn dazu bieten künftig höhere Riester-Zulagen und Steueranreize. Und auch Arbeitgeber sollen entlastet werden, gerade was Haftungsrisiken angeht.

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Der Fiskus beteiligt sich am Schlüsseldienst

DILL-NEWSLETTER 7/2017: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Der Fiskus beteiligt sich am Schlüsseldienst


Der Fiskus beteiligt sich am Schlüsseldienst

Die Tür fällt versehentlich ins Schloss und man selbst steht draußen, natürlich ohne Schlüssel – ein Klassiker. Wer sich selbst schon einmal versehentlich ausgesperrt hat, weiß wie teuer es nun werden kann. Ein Schlüsseldienst lässt sich seine Dienste oft fürstlich bezahlen. Immerhin: Die Kosten können als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden.

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