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Freibetrag für die Betriebsfeier

DILL-NEWSLETTER 3/2017: Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen

So bleibt bei der Firmenparty der Fiskus draußen!


Freibetrag für die Betriebsfeier

Eine Betriebsfeier ist immer eine tolle Gelegenheit, Vorgesetzte und Kollegen auch mal außerhalb des üblichen Arbeitsalltags kennenzulernen. Das fördert das Betriebsklima – und es gilt sogar noch ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 110 Euro pro Feier und Teilnehmer. Doch manchmal will das Finanzamt ungefragt mitfeiern.

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Briefkastenfirmen: Steueroasen sollen trockengelegt werden

DILL-NEWSLETTER 3/2017: Bundesregierung sagt Briefkastenfirmen den Kampf an

Steueroasen sollen trockengelegt werden


Briefkastenfirmen: Steueroasen sollen trockengelegt werden

Mit Steuerbetrug über Briefkastenfirmen soll es bald vorbei sein. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Bekämpfung dieser Form der Steuerumgehung. Damit zieht sie Konsequenzen aus den Enthüllungen rund um die „Panama-Papers“.

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Aktuelle Pauschalbeträge für Geschäftsreisen ins Ausland

DILL-(SONDER-)NEWSLETTER 2/2017: Steuerbonus für Geschäftsreisen ins Ausland

Aktuelle Pauschalen: Die ganze Welt auf einen Blick


Bei Geschäftsreisen ins Ausland können zusätzlich zur eigentlichen An- und Abreise auch die Verpflegung und die Übernachtungen schnell teuer werden. Wie teuer, das ist je nach Aufenthaltsort höchst unterschiedlich. Deshalb gewährt der Fiskus reisenden Angestellten (dazu gehören auch Geschäftsführer) je nach Reiseland auch einen unterschiedlich hohen Steuerbonus.

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Betreuungskosten als Sonderausgaben

DILL-NEWSLETTER 1/2017: Betreuungskosten als Sonderausgaben

So sparen Sie Steuern bei der Kinderbetreuung


Kinderbetreuung: Betreuungskosten als SonderausgabenOb Kindergarten, Tagesmutter oder beaufsichtigte Spielgruppe – Betreuungsleistungen für Kinder gehen ins Geld. Aber: Eltern können diese Betreuungskosten steuerlich geltend machen und so eine kräftige Ersparnis bei der Einkommensteuer erreichen. Wir zeigen Ihnen, wie.

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Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

DILL-NEWSLETTER 1/2017: Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Der Fiskus muss über den Gartenzaun hinaus helfen


Winterdienst & Co.: Haushaltsnahe Dienst- und HandwerkerleistungenWas genau bedeutet „im Haushalt“? An dieser Frage konnte sich bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Vergangenheit schnell ein Streit mit dem Finanzamt entzünden. Doch jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein Machtwort gesprochen – zu Gunsten zahlreicher Steuerzahler.

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