DILL-NEWSLETTER 4/2021: Urteile zu den Kosten für ein Hausnotrufsystem und für eine Pflege-Wohngemeinschaft
Steuererleichterungen in schwierigen Lebenslagen
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem in den eigenen vier Wänden lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Sachsen. Bislang galt die Steuerermäßigung nur für Systeme im Rahmen eines „betreuten Wohnens“. Und auch die Kosten für die Unterbringung im Rahmen einer Pflege-WG können steuerlich geltend gemacht werden, in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung.