DILL-NEWSLETTER 11/2021: Abzugsbeschränkung könnte temporär wegfallen
Steuervorteil für das häusliche Arbeitszimmer

Durch die Corona-Pandemie ist das Arbeiten von zuhause aus zur neuen Normalität geworden. Glücklich schätzen können sich alle, die daheim über ein eigenes Arbeitszimmer verfügen. Das kann sich sogar steuerlich nun noch als besonders vorteilhaft erweisen. Möglicherweise ist wegen Corona ein Vollabzug der Aufwendungen möglich.




Die gesetzliche Rente allein dürfte in vielen Fällen kaum für einen geruhsamen Lebensabend reichen. Dem trägt unter anderem der Beschluss der Ampel-Koalitionäre zu einer ergänzenden Aktienrente Rechnung. Deren genaue Ausgestaltung ist noch offen – doch bereits zuvor hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) unter Federführung der „alten“ Bundesregierung einige wichtige Neuerungen bei einer anderen wichtigen Form der Zusatzrente auf den Weg gebracht, genauer gesagt zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern einige steuerfreie Leistungen neben dem Lohn anbieten. Hierzu sind durchaus kreative Lösungswege möglich – wenn da dann nur das Finanzamt nicht so schnell misstrauisch würde.