DILL-NEWSLETTER 1/2019: Bundesfinanzhof entschied zur Ortsangabe in einer Rechnung
Für den Vorsteuerabzug reicht ein Briefkasten
Das Bundesfinanzministerium erleichtert vielen Unternehmen das Leben – vor allem, wenn sie im Internet oder grenzüberschreitend Geschäfte machen. Konkret geht es dabei um die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs und die vollständige Anschrift in Rechnungen.