DILL-NEWSLETTER 04/2022: Rechtzeitig an den Steuerberater wenden
Schlussabrechnung über die Corona-Überbrückungshilfen
Wer in den vergangenen Monaten Überbrückungshilfen oder die November- und Dezemberhilfen zur Bewältigung von coronabedingten Beeinträchtigungen bezogen hat, muss nun langsam, aber sicher an deren Schlussabrechnung denken. Dazu müssen sich die Antragstellenden bzw. Unternehmen möglichst frühzeitig an ihren Steuerberater wenden.




Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten enorm verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Belastung. Hier will die Bundesregierung zum einem mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 und zum anderen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket entgegenwirken. Der Steuerzahlerbund ist erfreut, der Wirtschaft dagegen gehen die Maßnahmen nicht weit genug.
Bei der Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung empfiehlt es sich, die Rechtslage stets gut im Auge zu behalten. Einfluss darauf haben einerseits etwa neue Urteile von Finanzgerichten, andererseits aber auch Verwaltungsanweisungen, die auf Entwicklungen in der Praxis reagieren. Das Bundesfinanzministerium bezog nun in einem Schreiben ausführlich Stellung zu dem Themenkomplex.
Viele Privatpersonen, aber auch Vereine und Unternehmen in Deutschland möchten den vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine sowie den Flüchtlingen helfen. Das Bundesfinanzministerium will dieses gesamtgesellschaftliche Engagement anerkennen. Diesem Ziel dienen verschiedene steuerliche Maßnahmen.
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Die darin enthaltenen steuerlichen Erleichterungen sollen Unternehmen und Bürger gezielt unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gut wie möglich abmildern. Außerdem haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern.