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Unterstützung in der Krise für Bürger und Unternehmen

DILL-NEWSLETTER 09/2022: Bundesregierung legt drittes Entlastungspaket auf

Unterstützung in der Krise für Bürger und Unternehmen

Bundesregierung legt drittes Entlastungspaket auf: Unterstützung in der Krise für Bürger und UnternehmenDie Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise in diesem Jahr mit zwei Entlastungspaketen bereits umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nun soll ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro folgen.

„Die steigenden Energiekosten und die hohe Inflation stellen viele Bürger, aber auch Unternehmen, vor große Herausforderungen“, weiß Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Die Bundesregierung will diesbezüglich mit einem dritten Entlastungspaket gegensteuern. Es hat ein Gesamtvolumen von insgesamt rund 65 Milliarden Euro. „Das Paket enthält einige Entlastungen für Unternehmen, insbesondere aber auch für Arbeitnehmer und Familien“, sagt Wolfgang Dill.

Familien und Geringverdiener sollen weiter entlastet werden

  • Erst mal keine CO2-Preis-Erhöhung: Um Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises (um 5 Euro pro Tonne) um ein Jahr verschoben werden. Auch die Folgeschritte verschieben sich um jeweils ein Jahr.
  • Mehr Kindergeld: Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Bereits ab 1. Januar 2023 gibt es monatlich 18 Euro mehr für das erste und zweite Kind. Außerdem wird das Kindergeld für das dritte Kind auf das gleiche Niveau gezogen. Das heißt: Für die ersten drei Kinder gibt es dann monatlich jeweils 237 Euro. „Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig“, begrüßt Steuerberater Dill diesen Schritt.
  • Um die zusätzliche Belastung von Familien mit niedrigen Einkommen aufgrund der Inflation abzumildern, wird zudem der Kinderzuschlag weiter erhöht. Dessen Höchstbetrag stieg bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind; er wird ab dem 1. Januar 2023 weiter auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ab dem 1. Januar 2023 soll die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland greifen. Künftig sollen deutlich mehr Geringverdienende ein höheres Wohngeld bekommen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden – und das Wohngeld soll dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente enthalten.
  • Einmalzahlung für Rentner: Zum 1. Dezember 2022 erhalten Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung.
  • Studierende und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Erleichterungen für Arbeitnehmer, Steuerzahler und Verbraucher

  • Anhebung der Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro: Für Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen sei eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich, so die Bundesregierung. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nun zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 Euro steigen. „Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich müssen deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen“, erläutert Wolfgang Dill.
  • Abschaffung der so genannten Doppelbesteuerung (Rente): Steuerzahler sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. „Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert“, ruft Steuerexperte Dill in Erinnerung.
  • Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 %: Befristet bis Ende März 2024 wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19% der ermäßigte Satz von 7% gelten. Von der Senkung zum 1. Oktober 2022 verspricht sich die Bundesregierung eine unmittelbar inflationshemmende Wirkung.
  • Entfristung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale: Die bis Ende 2022 verlängerte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und verbessert. „Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro möglich, maximal 600 Euro pro Jahr“, erklärt der Limburger Steuerberater. Entlastet werden zudem Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen.
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal Werbungskosten in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
  • Anhebung der Fernpendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Kredithilfen für Unternehmen, Steuerermäßigung in der Gastronomie

  • Hilfen für Unternehmen: Insbesondere energieintensive Unternehmen, die gestiegene Energiekosten nicht weitergeben können, werden mit einem KfW-Programm noch stärker unterstützt. Daneben werden die bestehenden Maßnahmen bis zum Jahresende verlängert und inhaltlich erweitert.
  • Das KfW-Programm, das Kredithilfen von 100 Milliarden Euro beinhaltet, wird laut Bundesregierung zudem den Unternehmen helfen können, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten gekommen sind.
  • Unternehmen sollen weiterhin bei Investitionen unterstützt werden, die ihre Energieversorgung effizienter gestalten und umstellen. Für energieintensive Unternehmen ist zudem die Verlängerung des so genannten Spitzenausgleichs vorgesehen. „Hierbei handelt es sich um eine Steuerbegünstigung bei der Energie- und Stromsteuer“, so Steuerberater Dill.
  • Die Strompreisbremse soll ebenso für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Versorgertarif greifen.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert. Hiermit soll die Branche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.

Weiterführende Links

Was können Sie tun?

Prüfen Sie, von welchen Maßnahmen aus den Entlastungspaketen Sie profitieren können!

Insbesondere Unternehmen müssen von sich aus aktiv werden, wenn sie bestimmte Maßnahmen aus den Entlastungspaketen in Anspruch nehmen möchten. Wir helfen dabei gerne: kontakt/at/steuerberater-dill.de

 

Foto: david_franklin/ AdobeStock