Lindenstraße 3, 65553 Limburg
     Dietkirchen, Deutschland
Tel +49 6431 973131 0
Fax +49 6431 973131 21
info/at/dillsteuer.de

Inflationsausgleich: Neues Gesetz und Prämie sollen helfen

DILL-NEWSLETTER 10/2022: Inflationsausgleich: Neues Gesetz und Prämie sollen helfen

Mit mehr Geld gegen die Geldentwertung

Ausgleich der Inflation: Neues Gesetz und Prämie sollen helfenDie Bundesregierung plant per Gesetz einen Ausgleich inflationsbedingter Mehrbelastungen durch einen fairen Einkommensteuertarif. Das Inflationsausgleichsgesetz ermöglicht es Arbeitgebern zudem, ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszuzahlen.

Bereits im September hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrbelastungen durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Vor dem Hintergrund einer noch höher als erwartet liegenden Inflationsrate kündigte Finanzminister Christian Lindner an, diesen Gesetzentwurf noch einmal anzupassen.

Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags

„Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Folgen der so genannten kalten Progression bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden“, erklärt Steuerberater Wolfgang Dill aus Limburg. Unter der „kalten Progression“ verstehen Fachleute die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn der Staat die Eckwerte eines progressiven Steuertarifs (kurz gefasst: Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern) nicht an die Preissteigerungsrate anpasst. „Entgegenwirken kann der Staat hier insbesondere mit einer Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags“, sagt Wolfgang Dill. Genau das ist eine der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen.

Konkret sind hierin vorgesehen:

  • Aktualisierung des Einkommensteuertarifs
    Der steuerliche Grundfreibetrag steigt, die Tarifeckwerte verschieben sich nach rechts, steigen also ebenfalls. Die Anhebung des Grundfreibetrags soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürger für die Jahre 2023 und 2024 gewährleisten. Auf tariflicher Ebene gleicht die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte den Effekt der kalten Progression aus. Sonst würden Lohnsteigerungen durch eine progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung gemindert. „Mit den Anpassungen kommen trotz steigender Inflation Lohnsteigerungen und Entlastungen auch tatsächlich bei den Bürgern an – zumindest teilweise“, schränkt Steuerberater Dill angesichts der aktuell sehr hohen Inflation ein.
  • Steuerliche Unterstützung von Familien
    Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung steuerfrei bleiben. Die Bundesregierung will nun den steuerlichen Kinderfreibetrag (§ 32 Absatz 6 EStG) für die Jahre 2022, 2023 und 2024 entsprechend anpassen. Außerdem steigt zum 1. Januar 2023 das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat.
  • Anpassung des steuerlichen Abzugs von Unterhaltsleistungen
    Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist, wird angehoben und rückwirkend ab dem Jahr 2022 durch die Einführung eines dynamischen Verweises auf die Höhe des Grundfreibetrags angepasst.

Deutlichere Erhöhung notwendig als zunächst geplant

Ursprünglich sollte der Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 auf 10.632 Euro im VZ 2023 steigen. Der erste Gesetzentwurf basierte auf Zahlen aus dem Frühjahr und bezog sich auf eine Preissteigerung von rund 6 Prozent. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute gehen nun aber von einer höheren Inflation aus, nämlich 8,8 Prozent. Daher plant das Bundesfinanzministerium jetzt eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro für den VZ 2023.

Auch der Kinderfreibetrag soll stärker steigen als zunächst geplant. Hier sind allerdings die genaue Höhe und der Zeitraum noch unbekannt. Bislang war vorgesehen, den Kinderfreibetrag für jedes Elternteil

  • rückwirkend im Jahr 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro,
  • im Jahr 2023 von 2.810 Euro auf 2.880 Euro sowie
  • im Jahr 2024 von 2.880 Euro auf 2.994 Euro
    anzuheben.

Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro

Bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Sache ist die Inflationsausgleichsprämie („Leistungen zur Abmilderung der Inflation“). Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro gewähren. „Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden“, mahnt Steuerberater Dill.

Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet: vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Arbeitgeber dürfen die Prämie auch in mehreren Teilbeträgen auszahlen. „Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung“, erläutert der Limburger Steuerexperte.

Mit einer Ergänzung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Inflationsausgleichsprämie bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen zählt.

Was können Sie tun?

Nutzen Sie die Inflationsausgleichsprämie optimal aus!

In vielen Unternehmen und Betrieben ist zum Jahresende eine Prämienzahlung an die Arbeitnehmer üblich. Sofern diese nicht (tarif-)vertraglich vereinbart ist, sondern auf Freiwilligkeit beruht, bietet die neue Inflationsausgleichsprämie eine finanziell optimale Lösung. Schließlich muss der Arbeitnehmer diese weder versteuern noch fallen Sozialversicherungsbeträge darauf an. Sie lässt sich sogar bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro auf drei Jahre (2022 bis 2024) verteilen. Wir beraten Sie gerne: kontakt/at/steuerberater-dill.de

Foto: MichaelJBerlin / alle AdobeStock