DILL-NEWSLETTER 1/2020: Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf
Selbstnutzung für ein Jahr und zwei Tage genügt
Der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft der Steuer. Eine Ausnahme bildet selbstgenutztes Wohneigentum. Was aber passiert, wenn der Eigentümer aus der Wohnung auszieht und diese vor dem Verkauf noch kurz vermietet, also nicht mehr selber nutzt?