DILL-NEWSLETTER 09/2022: Bundesregierung legt drittes Entlastungspaket auf
Unterstützung in der Krise für Bürger und Unternehmen
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise in diesem Jahr mit zwei Entlastungspaketen bereits umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Nun soll ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro folgen.




Ursprünglich liefen die Fristen für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022. Nun verlängert sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, und zwar bis zum 30. Juni 2023. In manchen Fällen lässt sich die Abrechnungsfrist für die Coronhilfen auch noch weiter verlängern.
Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist enorm: 2021 kamen insgesamt rund 5,8 Milliarden Euro für gute Zwecke zusammen. Das zeigt die „Bilanz des Helfens“, eine GfK-Studie, die jährlich im Auftrag des Deutschen Spendenrats durchgeführt wird. Das ist das beste Ergebnis seit Beginn der Erhebung im Jahr 2005. Zwar stehen bei einer Spende zunächst sicherlich keine steuerlichen Aspekte im Vordergrund – dennoch sollte sie in der Steuererklärung nicht vergessen werden.
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung einer Anschaffung bei kleineren und mittleren Betrieben. Mit seiner Hilfe lässt sich der Gewinn mindern und somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr senken. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu nun einige Anwendungsfragen für die Praxis geklärt.
Aktuell sind Millionen von Eigentümern mit der Feststellungserklärung zur Grundsteuer beschäftigt. Die Frist dafür läuft noch bis zum 31. Oktober 2022. Nicht vergessen werden sollten dabei Faktoren, die den Wert des eigenen Grundstücks eventuell mindern. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum noch bis 2025 geltenden Einheitswert.