DILL-NEWSLETTER 08/2022: Anwendungsfragen zum Investitionsabzugsbetrag
Wie genau Unternehmen bei einer Anschaffung rechnen müssen
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung einer Anschaffung bei kleineren und mittleren Betrieben. Mit seiner Hilfe lässt sich der Gewinn mindern und somit die Steuerbelastung im Abzugsjahr senken. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu nun einige Anwendungsfragen für die Praxis geklärt.

 
 
 
 


Aktuell sind Millionen von Eigentümern mit der Feststellungserklärung zur Grundsteuer beschäftigt. Die Frist dafür läuft noch bis zum 31. Oktober 2022. Nicht vergessen werden sollten dabei Faktoren, die den Wert des eigenen Grundstücks eventuell mindern. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum noch bis 2025 geltenden Einheitswert.
Wer sein selbstgenutztes Wohneigentum energetisch ertüchtigt, kann dazu bereits seit 2020 eine attraktive steuerliche Förderung erhalten. Seit Inkrafttreten des maßgeblichen § 35c EStG treten in der Praxis aber immer wieder Einzelfragen auf. Nun hat das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein einige Antworten geliefert – etwa zur Steuermäßigung für Maßnahmen zum Wärmeschutz.
Die extrem gestiegenen Energiepreise bereiten vielen Menschen hierzulande große Sorgen. Etwas finanzielle Abhilfe schaffen soll die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Der gesetzliche Anspruch darauf entsteht am 1. September 2022. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die wichtigsten Fragen rund um die Pauschale abgestimmt.
Ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung scheidet grundsätzlich aus. Das gilt auch dann, wenn diese ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird, stellte der Bundesfinanzhof noch einmal klar. Im entschiedenen Fall könnte es aber zumindest ein kleines Schlupfloch geben.