DILL-NEWSLETTER 12/2022: Bei ungünstigem oder unklarem Grundsteuerwert- und -messbescheid
Macht ein Einspruch jetzt Sinn?
Wer seine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben hat, könnte vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid zugeschickt bekommen haben. Wenn dem Haus- und Grundeigentümer die Werte hierin zu hoch oder anderweitig unschlüssig vorkommen, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.