DILL-NEWSLETTER 02/2023: In der elektronischen Steuererklärung „verklickt“
Kleine Fehler bestraft das Finanzamt sofort
Irren ist menschlich, besteuern amtlich. So lässt sich der Tenor eines aktuellen Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vielleicht am besten zusammenfassen. Ein Ehepaar hatte versehentlich veraltete Steuerdaten an das Finanzamt übermittelt. Eine Berichtigung lehnten Amt und Gericht ab.