DILL-NEWSLETTER 09/2023: Streit um die Befreiung von der Erbschaftsteuer
Ein Familienheim auf mehreren Flurstücken?
Das Erbe einer vom Erblasser selbstbewohnten Immobilie bleibt unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Nun kommt es aber abgesehen von klar einzuordnenden Sachverhalten im Alltag schon gelegentlich zu kuriosen Sonderfällen. Um einen solchen ging es in einem Streit vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.




Kinderbetreuung kommt in der Regel nicht umsonst daher. Doch einige Betreuungskosten lassen sich steuerlich geltend machen. Manchmal allerdings setzt das Finanzamt der Fantasie der Eltern klare Grenzen. Auch beim Thema Kindergeld gibt’s oft Ärger.
Für kleinere Photovoltaik-Anlagen gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eine Steuerbefreiung. In der Zwischenzeit haben sich in der Praxis aber noch einige offene Fragen ergeben. Diese hat das Bundesfinanzministerium jetzt beantwortet.
Obwohl Mieter selbst persönlich in der Regel keinen Auftrag an Dienstleister oder Handwerker erteilen, können sie eine Steuerermäßigung für so genannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (nach § 35a EStG) geltend machen. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn ihnen der Vermieter die Leistungen anschließend als Betriebskosten in Rechnung stellt. Ähnliches gilt für Eigentümer in einer WEG.