DILL-NEWSLETTER 07/2022: Förderung für die energetische Gebäudesanierung
Steuerermäßigung auch für den Wärmeschutz
Wer sein selbstgenutztes Wohneigentum energetisch ertüchtigt, kann dazu bereits seit 2020 eine attraktive steuerliche Förderung erhalten. Seit Inkrafttreten des maßgeblichen § 35c EStG treten in der Praxis aber immer wieder Einzelfragen auf. Nun hat das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein einige Antworten geliefert – etwa zur Steuermäßigung für Maßnahmen zum Wärmeschutz.