DILL-NEWSLETTER 08/2023: Betriebliche und berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung
BMF klärt Praxisfragen rund ums Arbeitszimmer

Bereits zu Jahresbeginn haben sich einige wesentliche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten rund um das häusliche Arbeitszimmer geändert. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ausführlichen Schreiben die neuen Regeln genauer erklärt. Das Papier enthält auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis.




Obwohl Mieter selbst persönlich in der Regel keinen Auftrag an Dienstleister oder Handwerker erteilen, können sie eine Steuerermäßigung für so genannte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (nach § 35a EStG) geltend machen. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn ihnen der Vermieter die Leistungen anschließend als Betriebskosten in Rechnung stellt. Ähnliches gilt für Eigentümer in einer WEG.
Bestehende Kunden an sich binden und neue gewinnen – das ist ein Anliegen, das wohl jeder Firmeninhaber verfolgt. In einem vor dem Finanzgericht München entschiedenen Fall ist eine GmbH dann aber doch übers Ziel hinausgeschossen. Das Finanzamt hielt den Aufwand rund um einen Supersportwagen für unangemessen hoch.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt weitere gute Nachrichten für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Es stellt klar, dass unter bestimmten Bedingungen auf steuerliche Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verzichtet werden kann. Außerdem hat sich die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zur Entnahme von Altanlagen aus dem Unternehmensvermögen geäußert.
Immer öfter überlassen Unternehmen ihren Mitarbeitern ein E-Bike. Dafür bieten sich verschiedene steuerliche Möglichkeiten. Es gilt also, die Konsequenzen der unterschiedlichen Modelle bei der Überlassung zu kennen.