Außergewöhnliche Belastungen: Erleichterung für belastete Steuerzahler

DILL-NEWSLETTER 5/2017: Urteil des Bundesfinanzhofs zu außergewöhnlichen Belastungen

Krankheitskosten können nun besser von der Steuer abgesetzt werden


Außergewöhnliche Belastung: Erleichterung für belastete Steuerzahler

Schicksalsschläge wie z.B. eine schwere Krankheit stellen oft auch finanziell eine Belastung dar. Im Steuersprech heißt das „außergewöhnliche Belastungen“. Diese muss das Finanzamt künftig stärker berücksichtigen, urteilte der Bundesfinanzhof.

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Alleinerziehend? Diese Ansprüche gesteht Ihnen der Staat zu

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Anspruch auf zahlreiche steuerliche Vorteile

Alleinerziehend? So hilft Ihnen der Staat!


Alleinerziehend? Diese Ansprüche und steuerlichen Vorteile stehen Ihnen zu

Ein Kind alleine groß zu ziehen ist alles andere als leicht. Gerade was die finanzielle Belastung angeht, bewegen sich Alleinerziehende oft am Limit. Das weiß auch auch der Staat – und will mit verschiedenen Leistungen und steuerlichen Vergünstigungen helfen.

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Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen: Fiskus mit Top-Rendite

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen

Fiskus (noch) mit einer Top-Rendite


Zinsen: Fiskus noch mit einer Top-Rendite bei Steuernachzahlungen und -erstattungen

6% Zinsen pro Jahr – Sie wollen wissen, wo es die noch gibt? Bei Ihrem Finanzamt! Nur leider gilt der Zinssatz auch auf Nachforderungen. Das will der Bund der Steuerzahler ändern.

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Gebäude-AfA: Bei der Abschreibung richtig abrechnen

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

Gebäude-AfA: Bei der Abschreibung richtig abrechnen


Gebäude-AfA: Bei der Abschreibung richtig abrechnen

Wer ein Haus kauft, um mit Vermietung und Verpachtung Einkünfte zu erzielen, kann die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Das ist aber etwas komplizierter als von Laien vermutet. Eine neue Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums soll helfen.

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Zuzahlung mindert geldwerten Vorteil aus Dienstwagen-Überlassung

DILL-NEWSLETTER 4/2017: Zuzahlung mindert Wert

Arbeitnehmer können sich am Dienstwagen beteiligen


Zuzahlung bzw. Beteiligung: Arbeitnehmer können sich am Dienstwagen beteiligen

Eine Firma kann sich nicht immer ohne weiteres die Stellung eines Dienstwagens leisten. Um dennoch in den Genuss dessen Nutzung zu kommen, können Arbeitnehmer eine Zuzahlung aus eigener Tasche leisten. Das wird auch steuerlich berücksichtigt.

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