DILL-NEWSLETTER 5/2017: Urteil des Bundesfinanzhofs zu außergewöhnlichen Belastungen
Krankheitskosten können nun besser von der Steuer abgesetzt werden
Schicksalsschläge wie z.B. eine schwere Krankheit stellen oft auch finanziell eine Belastung dar. Im Steuersprech heißt das „außergewöhnliche Belastungen“. Diese muss das Finanzamt künftig stärker berücksichtigen, urteilte der Bundesfinanzhof.