Handwerkerleistungen: Steuerbonus für den Einbruchschutz

NEWSLETTER 7/2016: Handwerkerleistungen rund um das Zuhause

Vater Staat hilft beim Schutz vor Einbrechern


Einbruchschutz: Vater Staat hilft bei der Verbesserung / Handwerkerleistungen rund um das Zuhause;Diese Statistik bereitet Sorgen: Deutschlandweit steigt die Zahl der Einbrüche. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Der nachträgliche Einbau von Einbruchschutz bringt nicht nur mehr Sicherheit. Zudem winkt ein schöner Steuerbonus von Vater Staat.

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Entfernungspauschale für den Arbeitsweg

NEWSLETTER 7/2016: Entfernungspauschale für den Arbeitsweg

Steuerbonus auch in der Fahrgemeinschaft nutzen


Entfernungspauschale für den Arbeitsweg: Auch Mitglieder einer Fahrgemeinschaft können den Steuerbonus nutzenWer mit dem Auto zur Arbeit pendelt, kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Was viele Beschäftigte nicht wissen: Der Kostenabzug ist für jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft möglich (und nicht nur für den Fahrer selbst). Wir zeigen, wie das ganz legal funktioniert.

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Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer

NEWSLETTER 7/2016: Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer

Als Chef den Mitarbeitern günstig Gutes tun


Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer, z.B. für einen StrandurlaubWenn der Chef die Urlaubskasse aufbessert, freut das jeden Mitarbeiter. Neben dem voll aufs Brutto anzurechnenden Urlaubsgeld gibt es aber auch noch eine weitgehend unbekannte, für beide Seiten steuerlich höchst attraktive Alternative: die Erholungsbeihilfe.

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So können Vermieter einen Vorsteuerabzug geltend machen

NEWSLETTER 6/2016: Vermietung von Räumen zu unternehmerischen Zwecken

So können Vermieter Vorsteuer vom Finanzamt holen


So können Vermieter einen Vorsteuerabzug geltend machenEin privater Vermieter ist in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Aber auf diese Steuerbefreiung kann bei der Vermietung von Geschäftsräumen auch verzichtet werden – zugunsten einer im Einzelfall beträchtlichen Erstattung der Vorsteuer.

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Einkommensteuer: Pflicht und Kür bei der Steuererklärung

NEWSLETTER 6/2016: So vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt

Steuererklärung: Frist verpasst? Wir helfen!


Einkommensteuer: Pflicht und Kür bei der SteuererklärungSie haben die Frist bis zum 31. Mai verpasst, an dem Sie eigentlich Ihre Einkommensteuer-Erklärung hätten abgeben müssen? Macht nichts: Wenn Sie jetzt (z.B.) uns als Steuerberater hinzuziehen, bleibt Ihnen eine Schonfrist bis zum Jahresende (und vielleicht sogar darüber hinaus).

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