DILL-NEWSLETTER 2/2020: Jahressteuergesetz auf dem Weg
Steuerliche Verbesserungen für unternehmerische Investitionen, Kurzarbeit und günstigen Wohnraum
Im kommenden Jahr soll es einige steuerliche Verbesserungen geben. Die Änderungen betreffen unter anderem die zielgenaue Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und die verbilligte Wohnraumvermietung. Dies geht aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz hervor.
Ab 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht. Das geht aus einem nun vom Bundeskabinett vorgebrachten Gesetz hervor. Es beinhaltet darüber hinaus eine kleine Entlastung für alle Steuerzahler.
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater beantragt. Dafür ist nicht allzu lange Zeit: Der Antrag muss bis spätestens zum 30. September 2020 bei der zuständigen Landesbehörde eingehen!
Der Gewinn beim Verkauf einer Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft der Steuer. Eine Ausnahme bildet selbstgenutztes Wohneigentum. Was aber passiert, wenn der Eigentümer aus der Wohnung auszieht und diese vor dem Verkauf noch kurz vermietet, also nicht mehr selber nutzt?
Immer öfter überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein (elektrisches) Dienstfahrrad oder auch einen E-Scooter für den Arbeitsweg. Und natürlich dürfen die Arbeitnehmer das Gefährt meist privat nutzen. Dabei sind aber einige lohnsteuerlichen Spielregeln zu beachten.