NEWSLETTER 7/2015: Reisekosten versus Pendlerpauschale
Attraktive Steuersparmöglichkeiten bei den Fahrtkosten
Arbeitnehmer können die Kosten für die Fahrt zu ihrer Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Entfernungspauschale können sie 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (= einfacher Weg) von der Steuer absetzen. Wesentlich attraktiver aber ist die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Diese Möglichkeit steht jedoch längst nicht allen Arbeitnehmern offen.
Unnötige Bürokratie kostet nicht nur Zeit, sondern bremst auch oft die wirtschaftliche Betätigung gerade von kleineren Firmen und Startup-Unternehmen aus. Das sieht jetzt endlich selbst die Bundesregierung ein. Entsprechend hat der Bundestag nun das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Ein Alleinerbe erhält keine Erbschaftsteuerbefreiung bezüglich eines Wohnungs-Miteigentumsanteils, wenn er die Wohnung nach dem Erbfall nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern den vom Vater geerbten Wohnungs-Miteigentumsanteil unentgeltlich an die dort weiterhin wohnende Mutter überlässt. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 118/15).
In vielen Branchen müssen Arbeitnehmer auch nachts oder sonn- und feiertags „schaffen gehen“. Dafür zahlen ihnen die Arbeitgeber häufig Lohnzuschläge. Diese bleiben in der Regel steuerfrei – aber nur, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.