DILL-NEWSLETTER 03/2022: Erleichterungen für das Spendensammeln und Hilfsaktionen
Unterstützung für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen
Viele Privatpersonen, aber auch Vereine und Unternehmen in Deutschland möchten den vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine sowie den Flüchtlingen helfen. Das Bundesfinanzministerium will dieses gesamtgesellschaftliche Engagement anerkennen. Diesem Ziel dienen verschiedene steuerliche Maßnahmen.
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Die darin enthaltenen steuerlichen Erleichterungen sollen Unternehmen und Bürger gezielt unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gut wie möglich abmildern. Außerdem haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern.
Allein die gesetzliche Rente dürfte in vielen Fällen leider nicht für einen geruhsamen Lebensabend ausreichen. Daher sorgen viele Menschen auch privat fürs Alter vor. Die Beiträge dazu lassen sich steuerlich geltend machen. Nun hat sich das Bundesfinanzministerium erneut zur Inanspruchnahme dieses Sonderausgabenabzugs geäußert.
Auf dem Arbeitsmarkt sind zu Jahresbeginn einige neue Regeln in Kraft getreten, weitere kommen im Jahresverlauf hinzu. Sie bringen für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer einige Erleichterungen bzw. Verbesserungen – aber teilweise auch bestimmte Verpflichtungen.