DILL-NEWSLETTER 05/2022: Ab Juli werden die Feststellungserklärungen fällig
Fragezeichen bei der Grundsteuer? Hier erhalten Eigentümer Antworten!
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden – und zwar im Normalfall elektronisch. Sinn und Zweck ist dabei – nomen est omen – die Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Zeit für die Abgabe bleibt Haus- und Grundstückseigentümern bis spätestens 31. Oktober 2022.
Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten deutlich – im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das bedeutet aber zugleich: Mehr Rentnerinnen und Rentner rutschen in die Steuerpflicht.
Neben dem eigentlichen Kaufpreis bzw. dem Bau- und Unterhaltsaufwand fallen rund um eine Immobilie regelmäßig auch weitere, teilweise eher ungewöhnliche Kosten an. Diese können sich auch steuerlich auswirken – oft, aber nicht immer, wie es sich ein Steuerzahler erhofft.
Aktuell geht es an der Börse eher abwärts. Grundsätzlich dürfen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung derselben verrechnet werden. Diese Praxis ist inzwischen allerdings durchaus umstritten. Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums bringt Bewegung in die Sache.
Wer in den vergangenen Monaten Überbrückungshilfen oder die November- und Dezemberhilfen zur Bewältigung von coronabedingten Beeinträchtigungen bezogen hat, muss nun langsam, aber sicher an deren Schlussabrechnung denken. Dazu müssen sich die Antragstellenden bzw. Unternehmen möglichst frühzeitig an ihren Steuerberater wenden.