DILL-NEWSLETTER 03/2023: Arbeitszimmer bzw. Homeoffice aus steuerlicher Sicht
Neuer Spielraum mit Einschränkungen
Rund um das Arbeiten von zuhause aus haben sich in den vergangenen Jahren die Spielregeln – oder besser gesagt: die Steuerregeln – grundlegend geändert. Die steuerliche Neuausrichtung ist wohl eine der Folgen der Corona-Pandemie. Gerade das aktuelle Jahressteuergesetz bringt einige Erleichterungen, aber auch einige Einschränkungen.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Telefonkosten für einen privat abgeschlossenen Mobilfunkvertrag steuerfrei erstatten. Welche Gestaltungsmöglichkeiten ihnen dazu offenstehen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Dabei wird eine wichtige Einschränkung betont.
Irren ist menschlich, besteuern amtlich. So lässt sich der Tenor eines aktuellen Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vielleicht am besten zusammenfassen. Ein Ehepaar hatte versehentlich veraltete Steuerdaten an das Finanzamt übermittelt. Eine Berichtigung lehnten Amt und Gericht ab.
Der Nullsteuersatz für kleine Photovoltaik-Anlagen macht eine Anschaffung für Privathaushalte wieder enorm interessant. Aber wie genau wirken sich die neuen Besteuerungsgrundlagen in der Praxis aus? Antworten darauf soll ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium liefern.
In einem aufsehenerregenden Urteil betonte das Bundesarbeitsgericht einen (eigentlich) einleuchtenden Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Frauen dürfen demnach nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil Männer (angeblich) „besser“ ihr Gehalt verhandeln.