DILL-NEWSLETTER 12/2022: Bundestag beschließt Jahressteuergesetz – der Bundesrat hat noch Zweifel
Einige positive Überraschungen
Der Bundestag hat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit einher gehen eine Reihe von teils überraschenden steuerlichen Verbesserungen ab dem kommenden Jahr, etwa zum Thema Arbeitszimmer und kleine Photovoltaik-Anlagen. Gleichzeitig enthält das Gesetz aber auch eine Änderung der Bewertung von Immobilien, die negative Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben könnte. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – und einige Länder sehen an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf.

Die gestiegenen Energiekosten bringen manchen privaten Haushalt, aber auch viele Unternehmen in Zahlungsnöte. In dieser Situation sollen die Menschen zumindest keine zusätzlichen Sorgen vorm Finanzamt – oder noch Schlimmeren, einer Insolvenz – haben müssen. Das Bundesfinanzministerium sowie die obersten Finanzbehörden der Länder haben daher einige steuerliche Maßnahmen beschlossen, die betroffenen Steuerpflichtigen und Unternehmen helfen sollen.
Beim Erwerb einer Immobilie stehen oft erst einmal umfassende Sanierungsarbeiten an. Doch handelt es sich bei den Ausgaben hierfür um Erhaltungsaufwand oder um anschaffungsnahe Herstellungskosten? An dieser Frage entzündet sich oft Streit mit dem Finanzamt. In einem aktuellen Fall stellte sich der Bundesfinanzhof nun auf die Seite des Steuerpflichtigen.