DILL-NEWSLETTER 01/2023: Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Steuer-Spielregeln bei der Sanierung einer Immobilie
Von wegen „unbeweglich“: Ob Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung der Heizungsanlage, Modernisierung der Haustechnik, Aus- oder gar Anbau – nahezu jede Immobilie verändert sich mit der Zeit. Vermietende Eigentümer können die Investitionen auch steuerlich geltend machen – nur wie genau?
Die Anschaffungskosten einer Immobilie lassen sich im Rahmen der Gebäude-AfA steuerlich geltend machen. Für die konkrete Ermittlung des Gebäudewerts bieten sich verschiedene Methoden an – bei der Auswahl räumt der Bundesfinanzhof Käufern nun viel Freiraum ein.
Durch das zum Jahresanfang in Kraft getretene Jahressteuergesetz gelten neue Regeln bei der Besteuerung von verschenkten oder vererbten Immobilien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Es verlangte, dass die Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen soll.
Wer seine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben hat, könnte vom Finanzamt bereits den Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid zugeschickt bekommen haben. Wenn dem Haus- und Grundeigentümer die Werte hierin zu hoch oder anderweitig unschlüssig vorkommen, kann er innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der so genannten kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, dem auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Unter anderem wird damit das Kindergeld erhöht.